Aktion „Transparente Preise Online“ startet erneut

Auf der Website der VZS werden die Preise und Leistungen jener Zahnärzte veröffentlicht, die sich an der Aktion 2010 beteiligt haben


Beharrlichkeit führt zum Ziel! So könnte man das jüngste Kapitel im Tauziehen zwischen VerbraucherInnen und Zahnärztekammer resümieren. Die Kontroverse zieht sich bereits seit 5 Jahren hin: vor einigen Monaten hat die Antitrust-Behörde die Zahnärztekammer abgemahnt, „in Zukunft ein ähnliches Verhalten an den Tag zu legen“ und mit einer Strafe von 5.000 Euro (oder 7% des Jahresumsatzes der Zahnärztekammer) belegt.

Zurück zu den Anfängen. 2005 reift in der VZS die Idee, auf der eigenen Website eine Vergleichtabelle der zahnärztlichen Leistungen und jeweiligen Preise zu veröffentlichen. Ziel der Aktion war (und ist) es, den VerbraucherInnen einen klareren Marktüberblick zu verschaffen, und zugleich eine gesunde Konkurrenz in diesem Sektor zu fördern. Diese Initiative stößt sofort auf heftigste Gegenwehr vonseiten der Zahnärztekammer, die der Aktion alle nur denkbaren Hindernisse in den Weg leg. Fünf Jahre lang dauert die Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und Vertretern der Zahnärzte; sie endet schließlich vorerst mit dem Entscheid der Antitrust-Behörde.

Heute nun wird die neue Vergleichs-Tabelle mit den Daten von 2010 veröffentlicht.

„Wir freuen uns über das Vertrauen, das die sechs Zahnärzte, die sich beteiligt haben, in unsere Arbeit haben“ meint dazu Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS. „Dennoch müssen wir leider feststellen, dass die Einschüchterungskampagne der Zahnärztekammer zu Lasten ihrer Mitglieder nach wie vor negative Auswirkungen nach sich zieht. Die Kammer hat auch gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde vor dem Verwaltungsgericht Latium Rekurs eingereicht; jedoch wurde dem Antrag auf vorübergehende Aufhebung der Entscheidung nicht stattgegeben, und in der Sache wird erst im Hauptverfahren entschieden, in welchem, unserer Meinung nach, den Verbraucherinteressen statt gegeben werden wird. Wir werden jedenfalls mit unseren Aktionen fortfahren, und ich kann jetzt schon ankündigen, dass wir in Kürze eine ganz neue Initiative starten werden“.

An jene Zahnärzte, die dem Aufruf nicht gefolgt waren, ergeht erneut die Einladung, uns ihre Preisliste zukommen zu lassen. An die VerbraucherInnen hingegen geht der Rat, nicht nur den Preis als einziges Kriterium für die Wahl des Zahnarztes anzuwenden: auch die Transparenz und Korrektheit des Arztes sollten stets mit in Betracht gezogen werden.

Nachfolgend einige Tipps, um „böse Überraschungen“ bei Erhalt der Zahnarztrechnung zu vermeiden:
  • Vor Beginn jeder Behandlung einen detaillierten Kostenvoranschlag verlangen;
  • Sofort nachfragen, ob die Erstellung eines Kostenvoranschlages Kosten mit sich bringt; Kopie des Kostenvoranschlages bitte an die VZS übermitteln;
  • Skepsis ist angesagt, wenn der Zahnarzt meint, man solle sich über den Preis keine Sorgen machen und es sei im Moment nicht möglich, einen Kostenvoranschlag zu erstellen;
  • Überprüfen Sie, ob der Kostenvoranschlag alle Schritte der Behandlung enthält;
  • Verlangen Sie eine Auflistung der Kosten für jeden Behandlungsschritt, und nicht nur eine Gesamtsumme;
  • Verlangen Sie eine sofortige Benachrichtigung, falls im Zuge der Behandlung zusätzliche Arbeiten notwendig werden, die neue Kosten mit sich bringen: es sollte sofort ein neuer Kostenvoranschlag ausgestellt werden;
  • Bevor die Zustimmung zu chirurgischen Eingriffen unterschrieben wird, lassen Sie sich unbedingt die genaue Art des Eingriffs sowie eventuelle Risiken und Folgen erklären.

Medien-Information, 12.04.2010