ANKAUF ALS GENOSSENSCHAFTSMITGLIED

(Nur für das Land Südtirol)


In erster Linie sind für die Mitgliedschaft folgende Voraussetzungen notwendig:

  • das Lebensminimum muss gewährleistet sein
  • die zweite Einkommensklasse darf nicht überschritten werden;
  • man muss mindestens 16 Punkte erreichen, wie dies von den Landesgesetzen über Wohnbauförderung für den Kauf der Erstwohnung vorgesehen ist;
  • Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Gemeinde, wo der Antrag eingereicht wird;
  • das Vermögen der Eltern oder der Kinder darf nicht so groß sein, dass eine Landesförderung ausgeschlossen ist.
  • mindestens zwei Arbeitsjahre in abhängiger oder selbständiger Arbeit
  • Mindestalter 23 Jahre

Für den Erhalt des Baudarlehens müssen die Mitglieder 23 Punkte erreichen und im Rahmen der zweiten Einkommensklasse liegen. Wird die erforderliche Punktezahl nicht erreicht, so kann um den Zinsbeitrag angesucht werden.

Für den Ankauf eines Baugrundes gibt es eine weitere Förderung, welche beim Landesamt für Bauförderung zu beantragen ist. Die Förderung beträgt die Hälfte der Kosten für den Baugrund und der Erschließungskosten und darf 10% der Baukosten nicht überschreiten (1044 Euro/m2)

Der Ersatz von zurücktretenden Genossenschaftsmitgliedern ist möglich, sofern das Ersatzmitglied mindestens die gleiche Punktezahl des zurückgetretenen Mitgliedes aufweist.



Nähere Informationen:

Legacoopbund
Mazziniplatz, 50-56 - Bozen
Tel. 0471 067100 - Fax 0471 067140
www.legacoopbund.coop

Genossenschaftsunion
Freiheitsstraße, 30/4 - Bozen
Tel. 0471 282530

A.C.L.I.
Südtiroler Straße, 28 - Bozen
Tel. 0471 973472

Arche im K.V.W. - Verband der Genossenschaften und Vereine
Beda-WeberStraße, 1 - Bozen
Tel. 0471 061300 - Fax 0471 061301
info@arche-kvw.org
www.kvw.org./arche


Infoblatt: WA31
Stand: 05/2014