Preisausschreiben:
Wie gewonnen, so zerronnen

Grüne Nummer für Informationen und Beratung bezüglich Preisausschreiben aktiviert

Schon vor Monaten hat man die im Supermarkt mühsam gesammelten Punkte für den DVD-Player eingeschickt, aber bis heute nichts erhalten. Wenn "Fortuna" etwas zu lange auf sich warten lässt oder einem sonst noch in Punkto Gewinnspiele etwas "Spanisch" vorkommt, ist es möglich, solche Ungereimtheiten durch einen Anruf bei der grünen Nummer 800-300103 zu bekunden.

Nicht selten versuchen Unternehmen den Absatz ihrer Produkte anzukurbeln, indem sie diesen mit der Vergabe anderer Artikel (z.B. Haushaltsgeräte), bzw. mittels Preisausschreiben koppeln und somit den Konsumenten zum Kauf animieren.

Diese Handelsaktionen werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Die Preise werden durch eine Lotterie (auch mittels automatischer Vorrichtungen) durch Frage und Antwortespiele in verschiedenen Bereichen (z.B Sport, Kutur usw.) oder durch Denkaufgaben vergeben. Bei diesen Handelsaktionen bekommen nur einige Teilnehmer einen Preis (sog. "concorso a premi").

  • Die Preise werden an alle KonsumentenInnen verteilt, die bestimmte Waren kaufen oder eine bestimmte Anzahl von Punkten sammeln (sog. "operazioni a premio"). Falls zuzüglich zu den Punkten noch ein Zusatzbeitrag bezahlt werden muss, darf dieser, abzüglich MwSt, nicht mehr als 75% der vom Untenehmen verrichteten Produktkosten betragen. Der Gewinn besteht in dem Preiserlass, der der Differenz zwischen dem Normalpreis des Produkts und dem effektiv bezahlten Betrag entspricht.

Sowohl die "concorsi" als auch die "operazioni a premio" müssen durch ein Regelwerk bestimmt sein, in das die Teilnehmer zu jeder Zeit Einblick haben dürfen. Um die Rechte des Verbrauchers zu schützen, muss ein Unternehmen, das ein Preisausschreiben veranstaltet, eine Kaution hinterlegen (mittels einer Bürgschaft auf einer Bank). Im Falle einer "operazione a premi" muss die Bürgschaft 20% des Wertes des Gewinns betragen, im Falle eines "concorso a premi " müssen es 100% des Wertes sein.

Ein Anruf bei der grünen Nummer 800-300103 (von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 14.00 Uhr) erlaubt allen Interessierten, dem Ministerium eventuelle Ungereimtheiten bei der Durchführung der Aktion oder bei der Vergabe der Preise mitzuteilen. Diese Preise müssen nämlich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Aktion oder ab Beantragung des Preises zugestellt werden. Wer Zugang zum Internet hat, kann dies auch per e-Mail m.premio@sviluppoeconomico.gov.it machen. Alle Mitteilungen müssen in italienischer Sprache erfolgen.

Die Bereich der Wettbewerbe wird vom Gesetz Nr.449/1997 sowie vom DPR Nr. 430 vom 26.11.2001 geregelt, wobei die Zuständigkeit beim Ministerium für Wirtschaftliche Tätigkeiten (http://www.sviluppoeconomico.gov.it) liegt. Die Internetseite ist nur in italienischer Sprache verfügbar.

Weitere wichtige Informationen über Gesetze, Rundschreiben, Formulare usw. können Sie auf der Internetseite www.sviluppoeconomico.gov.it unter der Sektion "Circolare e modulistica manifestazione a premio" finden.

Info, 02-2010