Eiserner Besen gegen PyramidensystemeEndlich scharfes Gesetz im Kampf gegen Pyramidensysteme - Verbote von Schneeballsystemen - Geld- und Gefängnisstrafen - Auch Teilnehmer wird bestraftEndlich geht auch der italienische Gesetzgeber scharf gegen Pyramidensysteme und gegen Schneeballsysteme vor. Die meisten anderen europäischen Länder haben schon längst die gesetzlichen Voraussetzung zur Verfolgung betrügerischer Geschäftemacher geschaffen, denen jährlich Tausende zum Opfer fallen. Zum großen Ärger der Konsumentenschützer sind aber Versicherungspolizzen, Finanzverträge und Immobilienverträge, die im Haustürgeschäft verkauft werden, vom neuen Gesetz ausgenommen.Am 17. September ist das Gesetz Nr. 173/2005 in Kraft getreten. Dieses regelt den Haustürverkauf und schützt die VerbraucherInnen vor den verschiedenen Formen von Pyramidenverkauf und Schneeballsystemen. Der erste Teil des Gesetzes ist dem Haustürverkauf gewidmet. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Transparenz gegenüber den KäuferInnen und die Verbesserung der Garantieleistungen Der zweite Teil des Gesetzes beschäftigt sich hingegen mit dem generellen Verbot von Schneeballsystemen. Dabei handelt es sich um all jene Pyramidensysteme, die nicht den Verkauf eines Produktes zum Gegenstand haben, sondern die auf der Einzahlung eines bestimmten Betrages beruhen, der sich durch die Pyramide vermehren und dem Einzahlenden die Ausschüttung eines größeren oder kleineren Vermögens bescheren soll. Das Gesetz verbietet unter Androhung einer Gefängnisstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 100.000 € bis 600.000 € die Organisation und die Teilnahme an solchen Schneeballsystemen. In Artikel 5 heißt es dazu wörtlich: “sono vietate la promozione e la realizzazione di attività e di strutture di vendita nelle quali l’incentivo economico primario dei componenti la struttura si fonda sul mero reclutamento di nuovi soggetti piuttosto che sulla loro capacità di vendere o promuovere la vendita di beni o servizi determinati direttamente o attraverso altri componenti la struttura. È vietata, altresì, la promozione o l’organizzazione di tutte quelle operazioni, quali giochi, piani di sviluppo, “catene di Sant’Antonio”, cha configurano la possibilità di guadagno attraverso il puro e semplice reclutamento di altre persone e in cui il diritto a reclutare si trasferisce all’infinto previo il pagamento di un corrispettivo”. In der Verbraucherzentrale begrüßt man das neue Gesetz, bietet es doch endlich einen gewissen Schutz für KonsumentInnen, die betrügerischen Geschäftemachern bisher schutzlos ausgeliefert waren. Geschützt werden dadurch aber auch jene Firmen, die seriös arbeiten. Presse-Information, 19.09.2005 |
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