Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen um ein Jahr verlängert


Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2014 wurden der Steuerabzug für Sanierungsarbeiten, der Möbel- und Elektrogerätebonus sowie der Ecobonus um ein weiteres Jahr verlängert. Auch die Höhe der Steuerabzüge ab dem Jahr 2015 stehen bereits fest.

Mit Jahresende wurde das Stabilitätsgesetz 2014 im staatlichen Amtsblatt (GU serie generale n. 302, suppl. ordinario n. 87 vom 27. Dezember 2013) veröffentlicht und hat somit Rechtsgültigkeit erlangt. Ab 01. Jänner 2014 geht es somit mit den Steuerabzugsmöglichkeiten unverändert weiter. Das Haushaltgesetz sieht eine Verlängerung der Steuerabzüge für Sanierungsarbeiten, Möbel und Elektrogeräte, sowie die Verlängerung des Ecobonus um ein weiteres Jahr vor. Im selben Zuge wurden auch die Steuerabzüge für die nächsten Jahre bereits geregelt.

Steuerabzüge im Kurzüberblick

Ecobonus

Der 65%ige Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde bis zum 31.12.2014 verlängert. Für Sanierungsmaßnahmen an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien und für Maßnahmen, welche alle Wohneinheiten betreffen, wurde der Steuerabzug bis zum 30.06.2015 verlängert. Die maximalen Abschreibbeträge liegen auch weiterhin je nach Maßnahme zwischen 30.000 und 100.000 Euro, und sind zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufzuteilen. Ab 2015 wird der Ecobonus auf 50% und mit 2016 auf 36% herabgesenkt.

Steuerabzug für Sanierungsmaßnahmen

Der Steuerabzug (50%) für Instandhaltungs-, Sanierungs-, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten von Wohnungen wurde um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2014 verlängert. Auch der maximale Abschreibbetrag von 48.000 Euro (50% von 96.000 Euro) bleibt unverändert und wird auch weiterhin zu 10 gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Ab 2015 wird der Steuerabzug auf 40% herabgesetzt, jedoch bleibt der maximale Abschreibbetrag unverändert. Erst ab 2016 fällt der Steuerabzug auf 36% und der Abschreibbetrag auf 48.000 Euro zurück.

Möbelbonus

Seit 06. Juni 2013 ist es möglich, im Zuge von Sanierungsarbeiten, für welche der Steuerabzug im Ausmaß von 50% in Anspruch genommen wird, zusätzlich bis zu 10.000 Euro für die Einrichtung und Elektrogeräte in Anspruch zu nehmen. Somit können jährlich weitere 500 Euro (50% von 10.000 aufgeteilt auf 10 Jahre) von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Auch der Möbelbonus wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes bis zum 31.12.2014 verlängert.


Weitere Informationen zu den Steuerabzügen finden sie im Infoblatt "Förderungen im Baubereich" und im Informationsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol. Telefonische Kurzberatungen (technische Bauberatung) sind jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr unter 0471-301430 möglich.

Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen rund ums Thema Bauen, Wohnen und Sanieren in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.

Außerdem bietet die Verbraucherzentrale eine eigene Beratung in Steuerangelegenheiten an. Einmal in der Woche wird eine Fachfrau diesbezüglich zur Verfügung stehen. Die Vormerkungen erfolgen über die Konsumentenhotline der Verbraucherzentrale Südtirol unter 0471 975597.


Medien-Information
Bozen, 02.01.2014