Autohaftpflichtversicherung


Was deckt die Autohaftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung für Pkw deckt bis zum versicherten Höchstbetrag Dritten unabsichtlich zugefügte Schäden (Personen- und Sachschäden). Außerdem deckt die Autohaftpflichtversicherung auch Personenschäden der sich im versicherten Fahrzeug befindenden Fahrgäste. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherunssumme liegt momentan bei 5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden. Für nur wenige Euro mehr im Jahr kann die Versicherungssumme auch verdoppelt werden.
Der/die für den Unfall verantwortliche Fahrzeuglenker/in erhält über die Autohaftpflichtversicherung keinen Schadensersatz, weder für Sach- noch für Personenschäden. Für ihn/sie kann der Abschluss eines entsprechenden Zusatzvertrages (Unfallversicherung) oder entsprechender Zusatzgarantien interessant sein.

Für wen ist die Autohaftpflichtversicherung gedacht?

Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für alle Pkw’s, Lkw’s, Motorräder, Mopeds und Wasserfahrzeuge. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert gesalzene Geldbußen.
Die Versicherung bleibt Pflicht, auch wenn ein Fahrzeug nicht mehr genutzt und an einem öffentlichen Ort oder auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird.

Keine Falscherklärungen beim Vertragsabschluss!

Die Versicherung ermittelt über eine Reihe von Fragen das Risikoniveau und folglich die entsprechende Prämie. Bei falschen Angaben zahlt die Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten, kann aber die bezahlte Schadenssumme ganz oder teilweise vom Versicherten zurückverlangen (Regressrecht), wenn die falschen Angaben die Risikoeinstufung verfälscht haben.

Nützliche Ratschläge

Die Erfahrung lehrt, dass eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen vor der Unterzeichnung eines Vertrages für eine Autohaftpflicht-versicherung zu beachten sind:
  • Im Abschnitt „Ausschlüsse und Regressrecht“ überprüfen, ob die Versicherung auf das Regressrecht verzichtet und wenn ja für welche Fälle und unter welchen Bedingungen (falls beispielsweise der/die Fahrer/in betrunken ist, mit abgelaufenem Führerschein fährt, das Fahrzeug nicht gemäß Fahrzeugschein bzw. Straßenverkehrsordnung benützt wird).
  • Vor der Unterschrift überprüfen, ob die Angaben im Vertrag denen im Fahrzeugschein entsprechen.
  • Der Versicherung immer eine Kopie vom Fahrzeugschein übermitteln.
  • Nachprüfen, dass keine nicht verlangten Garantieleistungen angefügt wurden (z. B. Rechtschutz, Fahrerschutz usw.).
  • Für die jährliche Fälligkeit anstelle der halbjährlichen entscheiden, da sie preiswerter ist.
  • Selbstbeteiligungen sind vernünftig, sofern dadurch der Preis fällt.

Bei Jahresfälligkeit

Seit 01.01.2013 darf sich kein Autohaftpflichtversicherungsvertrag bei Fälligkeit automatisch verlängern. Alle diesbezüglichen Klauseln in älteren Verträgen sind nichtig. Der Vertrag verfällt sonach bei Jahresfälligkeit und muss nicht mehr gekündigt werden.
30 Tage vor Fälligkeit muss die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer das Original der Risikobescheinigung zusenden. Sollten Unfälle im letzten Beobachtungszeitraum verzeichnet worden sein, so muss die Versicherung die Möglichkeit aufzeigen, dass die bezahlte Schadenssumme zurück erstattet werden kann um so eine Malus Einstufung und eine höhere Prämie zu verhindern.
Bei angewandter Direktauszahlung sind sämtliche Fragen bezüglich der bezahlten Schadenssumme an die "Stanza di compensazione", bei der CONSAP (Via Yser, 14 - 00198 Roma), zu richten. (siehe www.consap.it)

Wie viel kostet die Autohaftpflichtversicherung?

Wer Angebote einholt, bekommt einen ersten Überblick. Je mehr Angebote, desto besser. Die Unterschiede sind teils beträchtlich und können mehr als 100% betragen!
Ratschläge für die Kosten einer Autohaftpflichtversicherung werden auch im Rahmen des Versicherungschecks erteilt. Diese individuell zugeschnittene Analyse ermöglicht, den Bedarf vom Verbraucher/Innenstandpunkt aus genau einzuschätzen und folglich unnötige Versicherungsleistungen und Ausgaben zu vermeiden.

Ratenzahlung

Achten Sie auf die Zahlungsform bei Ihrem Versicherungsvertrag. Die Aufteilung der Jahresprämie in mehrere Raten kann sehr teuer sein. Während einige wenige Gesellschaften auf einen Aufpreis verzichten, verlangen andere mehr als 5% der Jahresprämie. Wenn man bedenkt, dass man die erste Rate sofort und die zweite nach 6 Monaten zahlt, kann der effektive Jahreszinssatz in solchen Fällen bis zu über 20% betragen.

Was kann sich ereignen, während ein Versicherungsvertrag in Kraft ist?

Die häufigsten Vorfälle sind: das Fahrzeug wird verkauft, gestohlen, verschrottet oder ausgeführt, der/die Versicherungsnehmer/in zieht um.

Telefonisch oder übers Internet abgeschlossene Versicherungsverträge

Sind für bestimmte Profile meist erheblich preisgünstiger, da die Kunden direkt mit der Versicherung und nicht mit einer Agentur verhandeln. Freilich sind auch in diesem Fall die Ausschlussklauseln und das Regressrecht zu überprüfen. Die Prämie wird direkt an die Versicherung überwiesen und die Quittung kommt mit der Post zum/zur Versicherten nach Hause. Telefonisch oder übers Internet abgeschlossene Autohaftpflichtversicherungen sehen meistens ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage vor. Bei Unfällen hat die Meldung den im Vertrag angeführten Angaben gemäß zu erfolgen. Wir empfehlen beim Einholen von Angeboten immer auch eine Direktversicherung zu kontaktieren.

Zusätzliche Garantieleistungen

Sind fakultativ und keine Pflicht: Kasko, Diebstahl, Feuer, Scheibenbruch, Rechtsschutz, Fahrerschutz, Betreuungsdienst, gesellschaftspolitische Ereignisse, Witterungsvorfälle, Haken und statisches Risiko. Diese zusätzliche Garantieleistungen decken Schäden, die von der Autohaftpflichtversicherung nicht übernommen werden.

Infoblatt: VA13
Stand: 08/2014