Ankauf per Telefon von Lotteriescheinen der NKL und SKL

Den Berichten vieler KonsumentInnen nach rufen zur Zeit einige Lotterieeinnehmer der NKL und SKL unsere MitbürgerInnen daheim an, um ihnen Lose der Norddeutschen und Süddeutschen Klassenlotterie zu verkaufen.

Was viele dabei nicht wissen: ein Kaufvertrag ist auch dann gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wird. Geschieht dies per Telefon, so handelt es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag, für den normalerweise den VerbraucherInnen ein Rücktrittsrecht von 10 Tagen zusteht. Das diesbezügliche Gesetz besagt aber, dass dieses Rücktrittsrecht gerade für den Verkauf von Lotteriescheinen ausgeschlossen ist.

Wer kein Interesse am Kauf solcher Lose hat und keine weiteren Angebote mitgeteilt bekommen will, sollte dies dem Anrufer ausdrücklich mitteilen. Meldet sich dieser trotzdem noch, so kann gegen ihn Anzeige bei der Polizei erstattet werden (GVD Nr. 185/99).

Pressemitteilung - 03.10.02