CeM


PROJEKT VERBRAUCHER UND MARKT 2007

Die Berichte

Die generelle Untersuchung bei den Verbrauchern zu den Liberalisierungen der freiberuflichen Dienstleistungen

Die Untersuchung wurde anhand der Auswertung von Fragebögen durchgeführt, die an die Verbraucher verteilt wurden, und die alle Bereiche zum Inhalt haben, die von den rechtlichen Neuerungen im Zuge des Bersani-Dekretes betroffen sind.
Der Teil, der die Liberalisierungen im Freiberufler-Bereich betrifft, wurde noch einmal extra in einem eigenen Bericht zusammengefasst.

Schlussbericht

Zusammenfassender Bericht (in italienisch)

Bericht zu den besten angewandten Praktiken

Um die best pracites (besten Praktiken) zu sammeln, wurden zwei Fragebögen vorbereitet - jeweils für die Verbände und Kammern auf nationaler sowie auf territorialer Ebene - die, neben der Ermittlung der besten Praktiken, eine generelle Standortbestimmung zum Ziel hatten: und zwar bis zu welchem Grad sich die Berufsverbände der Freiberufler den rechtlichen Neuerungen, besser bekannt als Liberalisierungen im Dienstleistungssektor der Freiberufler, angepasst haben.
Vorab muss eines festgestellt werden: eine Zusammenarbeit von Seiten der nationalen Verbände und Kammern mit der Verbraucherzentrale hat es praktisch nicht gegeben. Ähnlich gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit den territorialen Verbänden und Kammern – auf Landesebene wurden Notare, Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Architekten und Geometer kontaktiert – die mit ca. 1% Beteiligung beziffert werden kann und somit dermaßen gering war, dass daraus keine brauchbaren Rückschlüsse gewonnen werden konnten.

Bericht Beste Praktiken (in italienisch)


Bericht zu den Maßnahmen der AGCM


Die Untersuchung wurde von einem Freiberufler durchgeführt und hatte die Maßnahmen der AGCM (der Aufsichtsbehörde für den freien Wettbewerb) im Bereich der Werbung im freiberuflichen Sektor zum Inhalt.
Aufgrund der Struktur des Berichtes war eine Zusammenfassung nicht sehr zweckmäßig und es wird die Lektüre des ungekürzten Berichtes empfohlen.

Bericht AGCM (in italienisch)

Ein Beispiel von “bad practise”: Zahnarzttarife

Im Zuge des Projektes Verbraucher und Markt 2007 hat die Verbraucherzentrale im Rahmen einer entsprechenden Initiative die Umsetzung der Liberalisierungsmaßnahmen für den freiberuflichen Sektor überprüft, in Bezug auf die folgenden Vorgaben: die Abschaffung des Verbotes, erworbene Titel und Spezialisierungen, Merkmale der angebotenen Dienstleistung sowie Preis und Gesamtkosten der Leistung zu bewerben.
Im 2.Semester 2007 wurden die Preise für bestimmte einheitliche Zahnbehandlungen von den 14 an der Tariftransparenz-Aktion teilnehmenden Zahnärzten gesammelt, und im März 2008 auf der Homepage der Verbraucherzentrale in einer Vergleichstabelle veröffentlicht.

Als Reaktion auf die Initiative hat die Zahnärztekammer der Provinz Bozen die an der Initiative teilnehmenden Zahnärzte eingeladen/verwarnt - unter Androhung von disziplinaren Maßnahmen von Zensur bis zur Aufhebung der Berufserlaubnis - die eigenen übermittelten Tarife wieder zurückziehen.

Als unmittelbare Folge darauf haben sieben Zahnärzte ihre Tarife zurückgezogen: die Verbraucherzentrale hat der Aufsichtsbehörde für den freien Wettbewerb das Verhalten der Zahnärztekammer angezeigt. Gleichzeitig wurde die Aufsichtsbehörde aufgefordert, eine unmissverständliche Weisung an die Adresse der Zahnärztekammer zu richten, besonders hinsichtlich der Verwirklichung der Neuerungen im Zuge des Bersani-Dekretes.

1 2 3
Vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung finanziertes Projekt