F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich möchte mein Dachgeschoss erweitern. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Kubaturbonus?

Um in den Genuss des Baumassenbonus im Ausmaß von 200 m³ zu gelangen muss man verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
  • Das Gebäude muss einer größeren Renovierung unterzogen werden;
  • das Gebäude muss vor dem 12.01.2005 bestanden bzw. vor diesem Datum über die Baukonzession verfügt haben;
  • <list>Das Gebäude muss im Zuge der Sanierungsarbeiten von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse mindestens in die KlimaHaus-C-Klasse eingestuft werden.
  • das Gebäude muss vorwiegend zu Wohnzwecken (mind. 50%) genutzt werden;
Alternativ zum Baumassenbonus im Ausmaß von 200 m³ kann in Wohnbauzonen der Baumassenbonus im Ausmaß von 20% der zulässigen Baumasse in Anspruch genommen werden.
Bei Abbruch und Wiederaufbau kann seit März 2013 nur mehr der Baumassenbonus im Ausmaß von 20% in Anspruch genommen werden. Zudem muss in diesem Fall das Gebäude als Mindeststandard KlimaHaus A erreichen.

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