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Das Jahr 2014 - Was auf Verbraucher zukommtWas kommt 2014 auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu und was sollte kommen?
Ein Überblick zu den Themen und Gesetzesvorhaben
Strompreiserhöhungen: ab 1.1. steigt der Stromtarif für den geschützten Markt um 0,7%. Die Strompreise sind an der Strombörse in den letzten 5 Jahren jedoch um 21% gefallen, für die Familien um 16% gestiegen. Initiativen sind notwendig, siehe auch Einkaufsgemeinschaft Energie.
Steuerabschreibungen könnten gekürzt werden. Das Stabilitätsgesetz 2014 hat hier eine Hypothek aufgelegt. Wenn Einsparungen nicht erzielt werden dann wird die Abschreibemöglichkeit für Arzt- und Gesundheitsspesen, Begräbniskosten, Zinsen auf Wohnbaudarlehen, Tierarztspesen und weitere (z.B. Abschreibungen für Spenden für ehrenamtliche Vereine) gekürzt.
Mit dem Gesetzesdekret „Destinazione Italia“ hat die Regierung bei der Autohaftpflichtversicherung Neuerungen eingeführt: Die Versicherungsgesellschaften müssen über die sog. Blackbox (scatola nera) informieren, diese aktiv den Kunden anbieten und mindestens einen Abschlag von 7% bei der Versicherungsprämie gewähren. Wenn das Unfallauto bei einer mit der Versicherungsgesellschaft konventionierten Werkstatt repariert wird, dann wird ein Preisnachlass von 5% fällig.
Keine Bargeldzahlungen bei Mieten erlaubt das Stabilitätsgesetz. Erlaubt sind Überweisung, Scheck oder Bankomat.
SEPA: Am 1. Februar 2014 startet SEPA, der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dann wird der bekannte Dauerauftrag durch das SEPA-Mandat abgelöst, Verbraucher müssen in der Regel nicht aktiv werden. Aber wenige Monate vor dem Start waren viele Firmen noch nicht vorbereitet, somit könnte es eine Verzögerung von 6 Monaten geben.
Verbraucherrechterichtlinie: Die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie tritt 2014 in Kraft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt es mehr Rechtssicherheit bei Verträgen. So müssen etwa alle Kosten beim Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden. Das Rücktrittsrecht bei Fernverträgen wird auf 14 Tage ausgedehnt.
Niedrige Zinsen: für die SparerInnen eine Herausforderung mit entsprechendem Informationsbedarf
Kaufkraft wird nicht gestärkt... Die Renten werden kaum der Inflation angepasst, daher ist der Schieflage der Haushalte vorzubeugen. Dazu gibt es auf der Homepage der VZS ein Haushaltsbuch und auch das Buch "Turbokonsum ade" kann helfen.
Was zu tun ist- EU-Datenschutzrecht: Eine neue EU-Datenschutzverordnung, die den europäischen Datenschutz vereinheitlicht und bestehende Grundprinzipien des Datenschutzes fortentwickelt, ist längst überfällig. Diese soll noch vor der Neuwahl des EU-Parlaments im Mai 2014 verabschiedet wird, andernfalls droht eine Verzögerung um Jahre.
- Gruppenklagen: Immer wieder verstoßen Unternehmen gegen Verbrauchergesetze. Doch für Betroffene sind die Hürden bislang viel zu hoch, um ihre Rechte durchzusetzen. Die EU-Kommission hat in diesem Jahr Vorschläge verabschiedet, die es Verbrauchern einfacher machen sollen. Dazu gehört auch die Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, eine Gruppenklage einzuführen.
Auf unserer Website finden Sie weitere Infos.
Medien-Information
Bozen, 17.01.2014
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AKTUELL
5 Promille für die VZS
Es reicht Ihre Unterschrift auf dem CUD, 730 oder ...
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