Schlussverkauf

Warnung vor Mondpreisen

Der Trick ist banal und gesetzeswidrig, aber dennoch immer wieder praktiziert: Geschäfte türken die Ausverkaufspreise, indem sie die Normalpreise auf dem Preisschild höher ansetzen, um sie anschließend wieder zu senken. Herauskommt dann der Normalpreis, jetzt aber groß angeschrieben als reduzierter Ausverkaufspreis. Diese Praxis ist gesetzeswidrig, warnen die Verbraucherschützer und sie erinnern an die Regeln des Ausverkaufes.

Immer zu Schlussverkaufszeiten melden sich bei der VZS verärgerte KonsumentInnen, weil sie Fälle von „Mondpreisen“ ausfindig gemacht haben. Der Rock, der vorher 100 Euro kostete, wird auf 120 Euro heraufgesetzt, um dann im Ausverkaufpreis wieder „nur“ 100 Euro zu kosten. „Mondpreise sind ein beliebtes Mittel um Kunden anzulocken und reinzulegen. Besonders aus dem Bereich Bekleidung und Schuhe kommen solche Klagen“, weiß VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus.

„Um gegen diese unseriösen und ungesetzlichen Praktiken vorzugehen, müssten die Kunden die „alten“ Preise genau dokumentieren - möglichst mittels einer Fotodokumentation - und diese dann mit den Angeboten vergleichen“, so Andreaus. In Einzelfällen seien KonsumentInnen auch schon dazu übergegangen. In diesen Fällen könne man sich dann an die Markt- oder Finanzpolizei wenden.

Anlässlich der Schlussverkäufe weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass die KonsumentInnen Preise und Produkte im Schlussverkauf genau unter die Lupe nehmen sollen. Immer öfter kommt nämlich ein weiterer Trick unseriöser Krämerseelen vor. Diese kaufen trotz Verbotes eigens für den Ausverkauf zusätzliche Aktionsware ein und setzen sie als Ausverkaufsware zu Schleuderpreisen ab. Die Aktionsware sei zwar extrem billig, aber eben auch von schlechter Qualität. Von „Schnäppchen“ kann also nicht die Rede sein.

Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass auch für Ausverkaufware die gesetzlichen Garantieregeln gelten – der niedrige Preis rechtfertigt nicht mangelhafte Ware. Ausverkaufware muss außerdem im Geschäft deutlich gekennzeichnet sein und darf nicht mit Normalpreisware vermischt angeboten werden.


Info, 11.07.2011