|
Mit Kondominiumssatzung den
sich ausbreitenden Spielhallen Herr werden
Monopolgesellschaft verzögert Veröffentlichung der Glücksspieleinsätze
In den letzten Jahren sind immer mehr ausgewiesene Spielhallen wie Pilze aus dem Boden gewachsen. Zu Recht wurde in letzter Zeit daran gearbeitet die Verbreitung der Spielautomaten in den Bars einzudämmen. Auch die Verbraucherzentrale hat eine beispielhafte Eigeninitiative eines Lanaer Gasthofs zur Entfernung der oft als "Einstiegsdroge" bezeichneten Spielautomaten mit dem "Goldenen OK" ausgezeichnet. Doch während in den Bars der Spieleinsatz 1 Euro und der Höchstgewinn 100 Euro beträgt, können in den Spielhallen schon 5.000 Euro gewonnen werden. Der Jackpot kann bis zu 100.000 Euro betragen. Und dorthin werden jetzt die ehemaligen Kunden der Spielautomaten in den Bars verstärkt gehen. Es gibt schon welche die 24 Stunden am Tag offen halten.
Diesen Vergnügungsstätten mit allen ihren Nebenerscheinungen Herr zu werden, dazu haben Kondominiumsbewohner mit der Kondominiumssatzung ein gutes Instrument zur Hand. Es besteht nämlich die Möglichkeit für Neubauten in der vertraglichen Hausordnung (welche dem notariellen Kaufakt beigelegt wird) ein absolutes Verbot für Glückspiellokale und Wettbüros vorzusehen. Damit wäre dann das Problem an der Wurzel gelöst. Für bestehende Kondominien hingegen braucht es bei vertraglichen Hausordnungen und solchen, die durch die Vollversammlung beschlossen werden, für die Einführung eines Glücksspiellokalverbots das schriftliche Einverständnis aller Miteigentümer.
"Es besteht nämlich immer mehr die Notwendigkeit, dass die Bevölkerung vor der Spielsucht geschützt und besonders der Jugendschutz gewährleistet werde. Hier spielen besonders Spielhallen eine negative Rolle mit ihrem Bunkerstatus ohne Tageslicht und Frischluft", ist man in der Verbraucherzentrale Südtirol überzeugt.
Mittlerweile verzögert die staatliche Monopolverwaltung AAMS die Veröffentlichung der Glücksspieleinsätze. Während im letzten Jahr die Jahresdaten bereits Anfang März bereit standen, ist heuer davon nichts zu merken. Im Gegenteil: nicht mal die Novemberdaten sind veröffentlicht worden. Weitere Transparenzmaßnahmen durch die AAMS wären dringend notwendig, wie z.B. die Bekanntgabe der Anzahl und Verteilung der Geldspielautomaten und aller Spiel- und Wettstätten. Hier sollten mal der Wirtschafts- und Gesundheitsminister nach dem Rechten sehen.
Medien-Information
Bozen, 19.04.2013
|
AKTUELL
Richtig reklamieren
Was tun, wenn etwas schief läuft? ...
|