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Die Produkthaftung

 

Produkthaftung - Wer zahlt für Schäden bei fehlerhaften Produkten?


Fehlerhafte Produkte können Schäden verursachen, im schlimmsten Fall sogar Menschen verletzen. Wer für solche Schäden einstehen und was der betroffene Verbraucher vor Gericht nachweisen muss, das alles regelt das Produkthaftungsgesetz.

Ein Unternehmen haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (D.P.R. Nr. 224 vom 24.05.1988) für Schäden, die sein – mangelhaftes – Produkt beim Verbraucher anrichtet. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer gar keine Schuld trägt. Das heißt, dass der Unternehmer weder vorsätzlich noch fahrlässig bei der Produktion seiner Ware gehandelt haben muss. Die Produkthaftung ist nämlich eine „Gefährdungshaftung“. Allein der Umstand, eine Gefahrenlage geschaffen zu haben – etwa das in Umlauf bringen eines mangelhaften Produktes – reicht schon, um ein Unternehmen für entstandene Schäden haftbar zu machen.

Unterschied Gewährleistungsrecht - Produkthaftung

Beispiel: Herr Otto kauft in einem Supermarkt eine Tube Mayonaise. Obwohl das Produkt das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten hat, erkrankt er. Die Mayonaise war mit Salmonellen infiziert. Das Gewährleistungsrecht gibt dem Kunden die Möglichkeit, ein neue Tube zu bekommen. Doch wer bezahlt die Arztkosten und den Verdienstausfall des Herrn Otto? Dafür sorgt das Produkthaftungsgesetz.

Fehlerhafte Produkte

Das Produkthaftungsgesetz umfasst nur fehlerhafte Produkte. Darunter fallen alle beweglichen Waren – von der Stecknadel bis zum Flugzeug. Außerdem gilt es für landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Eier oder Gemüse und für Elektrizität. Auch Software – also etwa ein Computerprogramm – ist nach Meinung vieler Rechtsexperten ein „Produkt“ im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Bauwerke, die ja keine beweglichen Gegenstände sind, fallen nicht in diese Kategorie.

Beweislast

Die Beweislast liegt bei der Produkthaftung beim Verbraucher. Das heißt, dieser muss beweisen, dass er durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wurde. Zudem muss er vor Gericht darlegen, dass er die Ware ordnungs- und bestimmungsgemäß benutzt hat.


Von wem gibt es Geld?

Häufig ist es schwierig zu sagen, wer eigentlich Hersteller eines Produktes ist. Moderne Produktionsprozesse sehen meist eine Vielzahl von Zulieferern vor, die dem Hauptproduzenten Teile zusteuern. Da das Produkthaftungsgesetz nur Ansprüche gegen den Hersteller vorsieht, regelt es auch, wer als Hersteller einer Ware gilt. Das ist derjenige, der ein Produkt selber herstellt oder aber auch ein Teilprodukt für eine andere Ware liefert. Daher muss also auch ein Zulieferer haften, wenn er fehlerhafte Teilprodukte beigesteuert hat.
Sachschäden werden allerdings nur ersetzt, wenn sie mehr als 387,34 Euro ausmachen.

Verjährung und Verfall

Das Recht auf Schadenersatz verjährt 3 Jahre nachdem der Geschädigte Kenntnis des Schadens, des Fehlers und der Identität des Verantwortlichen hatte oder hätte haben müssen.
10 Jahre nach Inverkehrbringen des schadhaften Produktes verfällt die Produkthaftung.

Nicht immer greift die Produkthaftung

Es gibt aber auch Fälle, in denen trotz eines fehlerhaften Produktes die Produkthaftung nicht greift:
  • Das Produkt wurde gar nicht vom Hersteller in den Handel gebracht, sondern gestohlen und verkauft.
  • Der Fehler am Produkt entstand erst nach dem Inverkehrbringen, etwa durch eine mangelhafte Reparatur. In diesem Fall muss sich der Verbraucher an die Werkstatt wenden.
  • Das Produkt wurde nur für den privaten Eigenbedarf angefertigt.
  • Der Fehler des Produkts beruht auf einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift.

Manchmal kann der Fehler einer Sache - nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt, an dem es in den Handel gelangt - nicht festgestellt werden. In einem solchen Fall regelt allerdings das Produktsicherheitsgesetz, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, solche Waren wieder vom Markt zu nehmen. Er muss also eine Rückrufaktion starten. Reagiert der Hersteller nicht oder kann dieser nicht schnell genug eingreifen, so kann sogar die zuständige Behörde tätig werden. Sie kann die betroffenen Produkte sicherstellen.

Stand der Informationen: 09/2009

vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung gefördertes Projekt