informacon

Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


Schein-Abschläge auf Benzinpreise: Achtung auf Lockangebote

“Irreführende” Werbe-Versprechen: die -7 Cent (Eni) und -5 Cent (Esso) stellen sich in der Praxis als -3 und -1 Cent heraus


Angesichts der mageren Zeiten ist jede Möglichkeit zum Sparen mehr als willkommen: daher folgen viele VerbraucherInnen den Schildern, die Skonti an der Tankstelle versprechen. Aber leider ist – wie so oft – nicht alles Gold, was glänzt. Viele VerbraucherInnen beschwerten sich in der VZS über genau diese Werbungen von Eni und Esso (Iperself und Esso SelfPiù). Wo genau liegt das Problem? Um dies herauszufinden, haben die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) diverse Tankstellen in Augenschein genommen.

Wer in eine Tankstelle einfährt, dessen Augenmerk fällt sofort auf 2 Dinge: die Preistabelle (die auf nahezu allen Tankstellen den Preisen für die Selbstbetankung entspricht) und die Werbetafeln, die 7 bzw. 5 Cent Skonto bei Tankfüllung während der Schließungszeiten „versprechen“. Die meisten AutofahrerInnen gehen logischerweise davon aus, dass sich der Skonto auf die Preise in der Preistabelle (also die Selbstbedienungspreise) bezieht. Schade nur, dass sich der Teufel im Detail versteckt: wer das Werbeschild aufmerksam liest, stellt fest, dass sich der Skonto auf den Preis mit Bedienung bezieht, der um 4 Cent höher ist als der Preis für Selbstbetankung.

Und was sagen die Ölfirmen? Auf der Website der Eni steht, dass man zur Berechnung des Skontos von einem Preis ausgehen muss, der „falls keine Möglichkeit der bedienten Betankung besteht, der Selbstbetankungspreis des einzelnen Tankstellenbetreibers während der vorhergehenden Öffnungszeit vermehrt um 4 Cent ist“ («ove non sia disponibile la modalità servito è il prezzo Fai da Te praticato dal singolo gestore nella precedente fascia oraria di apertura aumentata di 4 centesimi/litro»). Das klingt eher nach einer Rechenaufgabe als nach einer Werbeaktion.

„Die Werbung rühmt sich, den VerbraucherInnen bei der Auswahl zu helfen. Irreführende Werbebotschaften können das Verhalten der VerbraucherInnen jedoch negativ beeinflussen“ erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol. „Laut der Beurteilung durch viele VerbraucherInnen ist die Werbung der Ölfirmen derart gestaltet, dass die AutofahrerInnen in die Irre geführt werden. Dies weil man dazu verleitet wird, einen höheren Preisnachlass anzunehmen als der tatsächlich gewährte. Tatsächlich ist es für die AutofahrerInnen unmöglich, die effektive Günstigkeit des Angebots zu ermitteln. Bemerken diese dann, dass der Nachlass geringer ist, fühlen sie sich ‚geprellt’ und beschweren sich in der VZS. Und das ist erst der zweite Schritt: erst gibt es meist einen heftigen Wortwechsel mit dem Tankstellenbetreiber – der bei solchen Initiativen wenig bis gar nichts beeinflussen kann. Die Vorteile liegen alle – wie leider fast immer – bei den großen Ölfirmen.“

Die VZS wird der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine vermutete irreführende Werbung melden; wir werden die Aufsichtsbehörde auch auffordern, diese Werbekampagnen zu unterbinden.


Medien-Information
Bz, 21.11.2011