Rechtsschutzversicherung: Aktivierung des Rechtsschutzes

  • Melden Sie den Fall innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist Ihrer Versicherung und schicken Sie alle verfügbaren Unterlagen an ihre Rechtsschutzgesellschaft.
  • Sie brauchen die vorherige Zustimmung der Versicherung für die Übernahme der Prozesskosten.
  • Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch, selbst einen Anwalt auszuwählen, lassen Sie nicht die Versicherung wählen.
  • Schicken Sie an den Anwalt und an die Rechtsschutzversicherung ein Schreiben in dem Sie den Anwalt auffordern, sich über sämtliche Schritte, die er setzt, sich mit der Rechtsschutzversicherung bezüglich Übernahme der Kosten abzusprechen (Musterbrief).
  • Sie sind berechtigt von Ihrem Anwalt über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.

Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen behalten sich das Recht vor, die Übernahme der Kosten abzulehnen, wenn sie geringe Erfolgsaussichten sieht. Der Versicherte kann jedenfalls den Prozess ohne Zustimmung der Versicherung fortführen. Gewinnt der Versicherte das Verfahren muss die Versicherung allerdings die entsprechenden Kosten übernehmen.

Falls sich die Versicherung und der Versicherte nicht einig sind, sieht der Vertrag meist vor, die Angelegenheit über ein Schiedsgericht beilegen zu lassen. Das Schiedsgericht entscheidet, wie viel von den Schiedsgerichtskosten von der Partei zu tragen sind, die verliert.

Verjährung:

2 Jahre ab dem Tag, an dem sich der Vorfall ereignet hat (Art. 2952 BGB).


Bozen, November 2008