Gesundheitsreform


Dekret über die „Angemessenheit“ der Verschreibungen
ist weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin


Das derzeit auf gesamtstaatlicher Ebene in Entwurf befindliche Dekret über die Angemessenheit der Verschreibungen wird von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) äußerst kritisch begutachtet.

Mit diesem Dekret plan man, die „Verschreibbarkeit“ von 208 Leistungen strikten Bedingungen zu unterwerfen. Das Dekret sieht unter gewissen Umständen auch Strafen für die verschreibenden ÄrztInnen vor, so etwa bei Missbrauch oder enormer Verschwendung, wie Gesundheitsministerin Lorenzin erklärte.

Somit riskieren Patienten, diese Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen zu können – außer sie sind in der Lage, die Leistungen selbst zu bezahlen. Und dies liegt nicht für alle im Bereich des Möglichen, das belegen die stetig steigenden Zahlen über den Behandlungsverzicht: in Südtirol sind zwischen 2011 und 2013 die Ausgaben für die Gesundheit um 14% gesunken. Damit wäre das Dekret neben den unmöglich langen Wartezeiten ein weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin.

Es ist sicher richtig, dass das Gesundheitssystem einer Rationalisierung bedarf, jedoch muss das „Grundrecht auf Gesundheit“ der BügerInnen dabei oberstes Anliegen bleiben. Das Gesundheitswesen kann nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet sein. Die Gesundheit und die Sicherheit der PatientInnen müssen stets den Vorrang haben. Daher sollten die Regelwerke und wesentlichen Behandlungsstandards (LEA) umgehend einer Revision unterzogen werden.

Die Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU, unter ihnen die Verbraucherzentrale Südtirol, haben daher um ein Treffen mit der Gesundheitsministerin ersucht, um die Rechte der PatientInnen auf Zugang zu den Behandlungen sichergestellt zu wissen.


Medien-Information
Bozen, 09.10.2015