Mahnungen: Aussprache Sanitätsbetrieb – Verbraucherzentrale
Verrechnungsämter erteilen Auskünfte an BürgerInnen

In der Angelegenheit der Mahnungen, die in diesen Tagen zahlreiche Südtiroler Haushalte erreichten, gab es nun ein Treffen zwischen Südtiroler Sanitätsbetrieb und Verbraucherzentrale Südtirol. Im Zuge des Treffens wurde eine gemeinsame Strategie in Bezug auf die Mahnungen vereinbart.

Grundsätzlich vorausgeschickt: offene Rechungen für Dienstleistungen, die man in Anspruch genommen hat, sind zu bezahlen.

Nun berichten leider viele BürgerInnen, die nunmehr angemahnten Rechnungen nie erhalten zu haben, ebensowenig wie die vor einiger Zeit zugesandten Mahnungen.

Um Kopien aller diesbezüglichen Dokumente schnell und unbürokratisch anzufordern, können bei den zuständigen Ämter in den Gesundheitsbezirken unter den folgenden Telefonnummern Informationen eingeholt werden:

  • Gesundheitsbezirk Meran, Tel. 0473 264813 (von 8:30 Uhr 12.00 Uhr, E-Mail: verrech@sabes.it),
  • Gesundheitsbezirk Bozen, Tel. 0471 909183 (E-Mail: bill.bz@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Bruneck, Tel 0474 586041 (E-mail: buchhaltung@sabes.it)
  • Gesundheitsbezirk Brixen, Tel. 0472 812062, 812063 und 812067 (E-Mail: verr.fatt@sabes.it).

Unter diesen können die entsprechenden Kopien von Rechnungen, Mahnungen und der Postunterlagen verlangt werden.

Alle Rechnungen, so der Südtiroler Sanitätsbetrieb, wurden in der Vergangenheit einmal eingemahnt. Sollten BürgerInnen Zweifel hinsichtlich Ihrer offenen Rechnungen für die Jahre 2004 und 2005 haben, so stehen die oben genannten Ämter für Auskünfte zur Verfügung, auch hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährungsfrist mittels Einschreiben mit Rückantwort.


>> Was ist zu tun, wenn man eine Mahnung erhält? Hier unsere Tipps

Medien-Information
Bozen, 28.01.2016