Bald Solarienverbot für Minderjährige
VZS: Solarien sind keineswegs harmloser als die Sonne


Plötzlich ist alles schnell gegangen, innerhalb weniger Wochen haben sowohl der italienische als auch der südtiroler Gesetzgeber Maßnahmen für den Schutz von Minderjährigen in Solarstudios in die Wege geleitet. Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) 10 Sonnenstudios in Südtirol einem Test unterzogen und dabei bedenkliche Bestrahlungswerte und mangelhafte Beratungsleistungen vorgefunden. Daraufhin hat die VZS ein Verbot der Solarien für Minderjährige gefordert. Dieses sieht nunmehr der sog. „Gesundheitsomnibus“ vor, der vor Veröffentlichung steht. Bald dürfte auch das bereits von den zuständigen Ministern für Wirtschaftliche Entwicklung und Gesundheit unterzeichnete interministerielle Dekret in Kraft treten. Und dann gilt: Sonnenbank erst ab 18 Jahren, kein Solarium für Schwangere und Personen mit empfindlicher Haut. Dazu meint der Geschäftsführer der VZS, Walther Andreaus: „Erhebungen auch bei uns haben gezeigt, dass Verbraucher in Solarstudios unzureichend geschützt sind. Es ist daher mehr als angebracht, dass der Gesetzgeber wie in Österreich, Deutschland oder Großbritannien zumindest die Minderjährigen und andere gefährdete Personengruppen in Schutz nimmt.“

Wer als Betreiber eines Studios gegen das Gesetz verstößt, dem droht laut dem neuen Landesgesetz eine Verwaltungsstrafe von 200 bis 1.200 Euro. In Deutschland ist in diesen Fällen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Jugendliche und andere gefährdete Personengruppen, die dennoch versuchen, sich auf der Sonnenbank bräunen zu lassen, riskieren ihre Gesundheit.

Die Verbraucherzentrale warnt: "Die Strahlung im Solarium ist keineswegs harmloser als die der Sonne." Nachfolgende Hinweise helfen dabei, ein Sonnenbad in der Kabine zu überdenken:
  • Chronische Hautschäden: Die im Sonnenlicht enthaltene UV-A- und UV-B-Strahlung wird in Solarien in unterschiedlicher Kombination eingesetzt. Sonnenbrand verursachen die energiereicheren UV-B-Strahlen. Werden die herausgefiltert, ist der Körper zwar nur der UV-A-Strahlung ausgesetzt. Das Problem dabei jedoch: Die hoch dosierten UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und führen zu chronischen Hautschäden - wie zum Beispiel vorzeitigem Altern der Haut.
  • Die Mär vom Vorbräunen: Nicht einmal zum Vorbräunen, als Vorbereitung auf den Urlaub, empfiehlt sich der Besuch einer Sonnenbank. Denn allein durch die UV-A-Strahlung bilden sich keine "Lichtschwielen" (verdickte Hornhaut), welche die Haut vor Sonnenbrand schützten. In Solarien, die sowohl UV-A- als auch UV-B-Strahlung kombinieren, steigt wiederum die Gefahr eines Sonnenbrands.
  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards: Wer trotzdem nicht auf den Gang ins Solarium verzichten möchte, der sollte unbedingt Selbstbedienungsstudios meiden und auf Qualitäts- und Sicherheitsstandards achten. Zu den Kriterien hierfür gehören etwa eine zugängliche Notabschaltung, leicht erkennbare Warn- und Schutzhinweise sowie eine begrenzte erythem-wirksame Bestrahlungsstärke. Diese sollte bei maximal 0,3 W/m2 liegen (das entspricht der normierten Referenzsonne und einem Wert von 4,3 MED/h), und die BesucherInnen sollten über eine deutlich sichtbare Aufschrift am Gerät davon informiert werden. Außerdem sind eine regelmäßige Wartung, normierte Bestrahlung und sichere Schutzbrillen ein absolutes Muss. Auch muss qualifiziertes Personal die Kunden individuell beraten und über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären können. Dass Solarien in punkto Sicherheit häufig patzen, belegt auch eine Marktstudie der Europäischen Kommission in zehn europäischen Ländern. So überschritt zum Beispiel jede siebte Sonnenbank die Sicherheitsgrenzwerte für UV-Strahlen. Doch Achtung: Auch für zertifizierte Einrichtungen gilt: maximal 50 Sonnenbäder im Jahr.
  • Check-Liste: Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz bietet im Internet eine Check-Liste unter www.bfs.de an, um die Qualität und Sicherheit eines Sonnenstudios selbst zu überprüfen.

Medien-Information
Bz, 23.05.2011