Ab 13.Dezember viel Neues bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) verspricht sich mehr Klarheit


Ab dem 13. Dezember tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). In den allgemeinen Zielen heißt es: „Die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel dient einem umfassenden Schutz der Gesundheit und Interessen der Verbraucher, indem Endverbrauchern eine Grundlage für eine fundierte Wahl und die sichere Verwendung von Lebensmitteln unter besonderer Berücksichtigung von gesundheitlichen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Gesichtspunkten geboten wird“. Damit gelten europaweit neue Regeln zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. „Für die Konsumenten wird es mehr Klarheit geben bei der Herkunft von Lebensmitteln, bei Nährwerten, Allergenen oder Imitaten“, ist man in der VZS überzeugt.

Neu ist beispielsweise, dass Allergiker künftig die 14 häufigsten allergen wirkenden Stoffe in der Zutatenliste verpackter Lebensmittel leichter erkennen können. So muss bei Zutaten wie Gluten, Milcheiweiß oder Nüssen die Schrift hervorgehoben oder mit einer anderen Farbe unterlegt sein. Auch bei loser Ware etwa in Bäckereien, Metzgereien oder Restaurants sind die Kunden über Allergene zu informieren. Wie dies genau zu geschehen hat, können die einzelnen Mitgliedsstaaten festlegen. In Italien stehen diesbezüglich einige Details der Regelung noch aus. So wäre es mehr als wünschenswert, wenn der Produktionsort der letzten Verarbeitung des Lebensmittels auf dem Etikett aufscheint. Auch was die Zweisprachigkeit betrifft, so in man in der VZS auf die neue Regelung gespannt. Die VZS hat sich jedenfalls eindeutig für eine verpflichtende Verwendung beider Landessprachen hier in Südtirol ausgesprochen und wird diesen Anspruch notfalls auch mit rechtlichen Schritten begleiten.

Darüber hinaus wird es erstmals eine konkrete Mindestschriftgröße für die Pflichtangaben auf den Etiketten geben. Die Verbraucherzentrale Südtirol begrüßt diese Neuerung. Jedoch ist für viele Verbraucher die Schrift aber nach wie vor zu klein. Und Vorgaben zu Schriftart, Farbe und Kontrast für eine bessere Lesbarkeit der Angaben fehlen noch.

Eine weitere Änderung betrifft verpackte Lebensmittel, die per Fernabsatz, also telefonisch, im Internet oder Versandhandel verkauft werden. Für diese gelten zukünftig dieselben Informationspflichten wie für Lebensmittel, die in Geschäften erhältlich sind. Einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, über das erst zum Zeitpunkt der Lieferung informiert werden muss. Da es hier bislang kaum Kennzeichnungsvorschriften gab, ist diese Regelung ein großer Schritt zu mehr Transparenz. Wichtig ist der Verbraucherzentrale Südtirol der Hinweis auf die Übergangsregelung: Alle Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen weiter verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.


Medien-Information
Bz, 11.12.2014