Osterbraten: Rückverfolgbar dank neuer Verordnung

Ab 1. April neue Regelung für die Etikettierung von bestimmten Fleischsorten


Ab 1. April 2015 gelten neue Etikettierungsregeln für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel. Mit diesem Datum tritt die EU-Verordnung Nr. 1337/2013 in Kraft.

Auf den Etiketten finden VerbraucherInnen ab dem heutigen Tag eine der zwei folgenden Angaben:

1. „Aufgezogen in“: Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlands, gefolgt von der Information „Geschlachtet in“, mit Angabe des Mitgliedstaats bzw. Drittlands
2. „Ursprung“: Name des Mitgliedstaats oder Drittlands, wenn das Fleisch von Tieren stammt, die in einem einzigen Mitgliedstaat bzw. Drittland geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden

Den VerbraucherInnen ist es somit möglich, bei diesen Fleischsorten eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Leider bleiben Pferdefleisch, Hasenfleisch sowie das verarbeitete Schweinefleisch (also Schinken, Salami, usw.) von der Verordnung ausgenommen. Laut Angaben des nationalen Landwirteverbands Coldiretti werden in Italien zwei von drei Schinken und ähnlichen Produkten aus ausländischem Schweinefleisch hergestellt, und die VerbraucherInnen erhalten hier keine Information. Die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten werden erwägen, ob hier zu einem späteren Zeitpunkt eine detailliertere Informationspflicht eingeführt wird.

In der Verbraucherzentrale Südtirol begrüßt man die verstärkte Transparenz. Je detaillierter die Angaben auf den Etiketten, umso bewusster kann die Kaufentscheidung ausfallen. Und im gleichen Zug ist verstärkte Transparenz der erste Ansatz, um die Wiederholung von Lebensmittelskandalen der Vergangenheit zu vermeiden.




Medien-Information
Bozen, 01.04.2015