Börsenaufsicht straft Sparkasse

Systematische und verbreitete Verletzung der Normen
zum Schutz der KundInnen festgestellt

Neuanfang ohne Personen, die schwerwiegender Verfehlungen schuldig sind

Sanktionen unangemessen!


Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hatte bereits vor mehr als zwei Jahren die unkorrekten Methoden der Sparkasse beim Verkauf von Finanzinstrumenten öffentlich aufgezeigt. Dies zuerst in Bezug auf die Quoten des Dolomit-Fonds, und später auch in Bezug auf die bankeigenen Aktien und Obligationen.

Mehr als zwei Jahre später hat die Börsenaufsichtsbehörde CONSOB nach einer Inspektion in den Jahren 2014 und 2015 einundzwanzig Gremienmitglieder und Führungskräfte der Sparkasse sowie die Bank selbst mit Strafen belegt.

In der Consob-Verfügung vom 22. Jänner 2016 wird das Verhalten der Sparkasse als „illegitim und von nicht geringer Schwere“ eingestuft, da sich verbreitete und systematische Verletzungen der Normen zum Schutz der KundInnen bei der Profilerstellung zum Verkauf der bankeigenen Wertpapiere bestätigten.

Dieses unrechtmäßige Verhalten der Sparkasse hat in den Kundenportfolios zu einer Konzentration der bankeigenen Titel im Ausmaß von 39,4% im Vergleich zu den 4,7% an Obligationen von Dritten, und im Ausmaß von 23,6% von Aktien im Vergleich zu den 3,3% an Aktien von Dritten geführt; auf diese Weise blieb die Diversifizierung der Anlagen auf der Strecke, und für die Kunden stieg infolge der Konzentration das Risiko.

Mit anderen Worten hatte in der Sparkasse das Interesse am Verkauf der eigenen Wertpapiere den Vorzug vor den Interessen der KundInnen am Kauf von Wertpapieren, die ihren wirtschaftlichen Zielen und ihrer Risikoneigung entsprachen.

Dazu meint der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus: „Die VZS wird genau darauf achten, dass nunmehr gegen die alten Gremienmitglieder und Führungskräfte eine Haftungsklage auf den Weg gebracht wird. Auch ist ein Neuanfang pure Makulatur, sollten die Strafen bestätigt werden und die Personen, die sich schwerwiegender Verfehlungen schuldig gemacht haben, an ihrem Platz bleiben. Die Sanktionen sind auch angesichts der Schwere der festgestellten Verfehlungen unangemessen“.

Die VZS hatte diese Situation auch für den Zeitraum der Kapitalerhöhungen in den Jahren 2008 und 2012 aufgezeigt, bei denen eine hohe Anzahl von Aktien unter die KundInnen gebracht wurden. In Bezug auf diese Platzierungen wurde eine regelwidrige und die Normen für Finanzprodukte stark verletzende Prozedur aufgezeigt.

Es wurden hunderte von Beschwerden der SparerInnen an die Bank versandt, um die entsprechende Dokumentation zu erhalten, um die Bank für die den Aktionären verursachten Schäden verklagen zu können: diese mussten einen Wertverlust ihrer Aktien von bis zu 65% erleben.

Bei der VZS gibt es weiterhin einmal im Monat die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit Prof. Massimo Cerniglia; dieser begutachtet die Dokumentation der SparerInnen und überprüft, ob die Möglichkeit besteht, den Gerichtsweg einzuschlagen. Interessierte werden gebeten, einen Termin zu vereinbaren.


Medien-Information
Bozen, 02.02.2016