Haftungsklage gegen ehemalige Führungsriege der Südtiroler Sparkasse

VZS: besser spät als gar nie!

Erste Gerichtsverhandlung in Bozen für 120 Dolomit-Unterzeichner für Ende Mai angesetzt


Wie bekannt wurde, wird die Südtiroler Sparkasse in Kürze ihre Mitglieder entscheiden lassen, ob eine gesellschaftliche Haftungsklage gegen die ehemalige Führungsriege angestrengt werden soll oder nicht. Besser spät als gar nie, meint man dazu in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Die VZS hatte bereits vor über zwei Jahren öffentlich einige Anomalien aufgezeigt, die sich anlässlich der Kapitalerhöhungen von 2008 und 2012 ereigneten. Insbesondere wurden beim Verkauf der bankeigenen Aktien die Verhaltensnormen laut Finanzeinheitstext und Consob-Reglements über die Finanzvermittlung nicht vollständig eingehalten.

Seit mehr als einem halben Jahr untersucht man in der VZS mithilfe der Fachberatung von RA Prof. Cerniglia die Unterlagen von hunderten Sparern, Kunden und Aktionären der Sparkasse, die damals bankeigene Aktien erworben hatten. Bis heute haben sich in vielen der untersuchten Fälle Unregelmäßigkeiten in Bezug auf genannte Regeln abgezeichnet. Diesbezüglich zeichnet sich eine erneute Klagewelle ab.

Wie bekannt hat die Consob Ende 2015 ihre Inspektion der Sparkasse abgeschlossen; daraus ergaben sich Strafen für einige ehemalige Verwalter der Bank. Diese Untersuchungen betrafen insbesondere den Verkauf von Obligationen an die Privatkunden, aber die festgestellten Unregelmäßigkeiten betrafen auch den Verkauf von Aktien.

Mehrere Dutzend Aktionäre, die sich an die VZS gewandt haben, haben sich bereits entschieden, gegen die Bank zu klagen, und haben RA Cerniglia ein entsprechendes Mandat erteilt.

Was hingegen die gesellschaftliche Haftungsklage betrifft, welche die Bank gegen die ehemaligen Verwalter offenbar anstrengen möchte, wäre es interessant das Dossier einzusehen, welches der jetzige Verwaltungsrat anscheinend den Mitgliedern anlässlich der Versammlung am 31. Mai vorlegen wird.

Aus diesem Bericht könnte man nämlich entnehmen, ob die Bank wirklich ernsthaft gegen die ehemaligen Verwalter vorzugehen gedenkt. Im Sinne der Bewertung der beruflichen Sorgfalt der ehemaligen Verwalter und des ehemaligen Generaldirektors wird es nämlich wichtig sein festzustellen, ob die Regeln über die Finanzvermittlung laut Finanzeinheitstext und Consob-Reglements eingehalten wurden oder nicht.

Inzwischen wurde für Ende Mai die erste Verhandlung in der Klage von 120 Dolomit-Zeichnern angesetzt; die Quoten dieses Immobilien-Fonds hatten, wie bekannt, große Verluste (über 30% des investierten Kapitals) für viele KundInnen derselben Bank verursacht.


Medien-Information
Bozen, 19.05.2016