SüdtirolerInnen zurückhaltend bei Eintragung ins Verzeichnis der Einsprüche
Trentiner Nachbarn fleißiger bei Verwendung des nützlichen Instruments


Wer kennt das nicht: man kommt nach Hause und möchte endlich die Ruhe genießen, und kaum hat man sich hingesetzt, klingelt auch schon das Telefon: ein neuer Telefonvertrag, Stromvertrag, eine Matratze, eine komplette Wohnzimmereinrichtung – die Liste der am Telefon vertriebenen Produkte kennt kein Ende. Nur ist man als VerbraucherIn in solch einer Situation deutlich im Hintertreffen: wer von uns weiß schon auf Anhieb, wie das Preisniveau bei Kokosschaum-Matratzen aktuell aussieht? Und so passiert es leider allzu oft, dass sich ein vorschnelles „Ja“ am Telefon später als wirtschaftlich nachteilig herausstellt.

Wer es erst gar nicht so weit kommen lassen möchte, tut gut daran, seine Telefonnummer ins „Verzeichnis der Einsprüche“ eintragen zu lassen. Durch diese Eintragung stellt man sicher, dass die Nummer nicht mehr für Marketingzwecke angerufen werden kann. Südtirols Familien nutzen dieses Instrument eher zurückhaltend: nur für 7.573 von 145.347 Anschlüssen wurden die Telefonnummern „gesperrt“. Wir liegen dabei im gesamtstaatlichen Mittel (hier sind es 1.101.667 auf 21.113.000 Anschlüsse). Ganz anders unsere Nachbarn im Trentino: hier haben sich bereits 12.162 der Telefonkunden (insgesamt 225.316) ins Verzeichnis eintragen lassen.

Wie kann ich mich eintragen lassen?

Hier die einzelnen Möglichkeiten, sich ins Register einzutragen:
  • elektronisches Formular auf der Website www.registrodelleopposizioni.it
  • e-mail an die Adresse abbonati.rpo@fub.it, die Angaben auf der Website befolgen
  • Telefonanruf an die grüne Nummer 800.265.265
  • Einschreiben an die Adresse: “GESTORE DEL REGISTRO PUBBLICO DELLE OPPOSIZIONI–ABBONATI” UFFICIO ROMA NOMENTANO CASELLA POSTALE 7211 00162 ROMA RM”; Kopie eines Ausweises beilegen
  • Fax an die Nummer 06.54224822; Kopie eines Ausweises beilegen

Und wenn dann trotzdem Anrufe kommen?

Wer im Verzeichnis der Einsprüche eingetragen ist und dennoch Werbeanrufe erhält, sollte dem jeweiligen Gesprächspartner sofort sagen, dass man keine weiteren Anrufe zu erhalten wünscht. Wird dem nicht entsprochen, kann man die jeweiligen Gesellschaften dem Garant für Privacy melden: www.garanteprivacy.it. Dieser überprüft die Meldung und verhängt bei Verstößen Verwaltungsstrafen von 10.000 bis 120.000 Euro.

Vorsicht: Die Eintragung ins Register widerruft jedoch gesondert erteilte Ermächtigungen zu Werbeanrufen nicht. Haben Sie beispielsweise beim Abschluss eines Vertrags zugestimmt, dass man Sie für Werbezwecke unter Ihrer Nummer anrufen kann, so müssen sie diese Erlaubnis dem einzelnen Gewerbetreibenden schriftlich wieder entziehen. Musterschreiben hierzu finden Sie auf www.verbraucherzentrale.it.

Ein letzter Tipp: für am Telefon abgeschlossene Verträge besteht ein Rücktrittsrecht von 10 Arbeitstagen (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen).

Weitere Informationen sowie Hilfestellung bei der Eintragung ins Verzeichnis der Einsprüche in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.


Medien-Information
Bz, 19.09.2012