Wenn der Energieanbieter zweimal klingelt
VZS: Vorsicht vor unerwünschten Vertragsabschlüssen an der Haustür


In letzter Zeit wandten sich viele VerbraucherInnen aus dem Raum Burggrafenamt und Vinschgau an die VZS, um Informationen zu Haustürgeschäften einzuholen. Vor allem fragten sie nach den Strom- und Gasverträgen des Unternehmens "Enel Energia Spa". In den vergangenen Jahren hatte die VZS bereits mehrfach vor den grenzwertigen Geschäftspraktiken der Vertreter von Strom- und Gasunternehmen bei Vertragsabschlüssen am Telefon sowie an der Haustür gewarnt.
Die kommunikativ gut geschulten Vertreter klingeln an der Haustür und eröffnen das Gespräch mit Worten wie "Möchten Sie weniger für Strom bezahlen? Zeigen Sie uns doch Ihre Stromrechnung, dann können wir gemeinsam den Jahresstromverbrauch ermitteln". Die Vertreter sind dabei sehr höflich und wenden zudem eine äußerst persönliche Verkaufsvariante an, indem Sie ihren Vornamen und ihr Alter mitteilen.

Hinweise der VZS

Verträge sollten grundsätzlich nach vorheriger Recherche und Information immer bewusst und niemals spontan vereinbart werden. Daher bergen Haustürgeschäfte stets das Risiko uninformiert Vertragsverhältnisse einzugehen, da KonsumentInnen überrumpelt werden und mit der aktuellen Gegebenheit überfordert sind. Zudem ist es den Bürgern in dieser Situation nicht möglich Preis- und Qualitätsvergleiche anzustellen. Aus exakt diesem Grund sieht der Gesetzgeber hier ein Rücktrittsrecht für die VerbraucherInnen vor, sodass diese ihre Entscheidung, auch nachträglich, in Ruhe überdenken können.
Wer einen günstigen Strom- und Gasanbieter sucht, ist mit dem Vergleichsrechner „trovaofferte“ der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas unter www.autorita.energia.it allemal besser dran.

Ihre Rechte

Das GvD 206/2005 (Konsumentenschutzkodex) sieht in Art. 52 das sog. Rücktrittsrecht vor, was den KonsumentInnen erlaubt den unterzeichneten Vertrag binnen 14 Kalendertagen, ohne weitere Angabe von Gründen, zu annullieren. Dieses Recht wird mittels eines Einschreibens mit Rückantwort geltend gemacht. Entsprechende Vorlagen finden Sie unter www.verbraucherzentrale.it.

Achtung!

Einige KonsumentInnen berichten an dieser Stelle von einer mit dem Strom- und Gasvertrag gekoppelten Zusatzversicherung. Nach eingehender Analyse der Berater der VZS handelt es sich dabei um eigenständige Verträge, die separat rückgängig gemacht werden müssen. Demzufolge sind zwei Schreiben zu verfassen und an die im Vertrag angeführte Adresse zu versenden.

Für weitere Informationen und entsprechende Aufklärung und Rechtsbeistand stehen Ihnen die Berater der VZS in Bozen und in den Außenstellen gerne zur Verfügung. Informationen zum Anbieterwechsel finden sich hier: www.verbraucherzentrale.it.


Medien-Information
Bozen, 03.02.2015