Werbung und „Privacy“ – Schluss mit Werbeanrufen


Nahezu täglich stören uns mehr oder weniger aufdringliche Televerkäufer mit Anrufen über Fixnetz und Handy, um uns – so scheint es – das gesamte Leben neu auszustatten. Vom Telefonvertrag über neue Möbel bis zum Stromvertrag und der Versicherungspolizze, nicht zu vergessen neue Matratzen, Vitamine und Lotterielose: all das sollten wir sofort telefonisch bestellen. Und statt Freizeit genießen und ausspannen ist plötzlich Verkaufsangebote abwimmeln angesagt.

Was hilft dagegen?

Eines vorweg: ganz abschalten wird sich die Werbeflut wohl nie lassen. Aber es gibt einige Tipps, mit denen man sie zumindest auf ein erträgliches Maß eindämmen kann. Hat man trotz allem einen Verkäufer an der Strippe, so bietet sich ein höfliches „Nein, danke“ und auflegen als Sofort-Maßnahme an.

Verzeichnis der Einsprüche (Registro delle Opposizioni)

Ist die eigenen Festnetz-Nummer im Telefonbuch verzeichnet, so kann man diese kostenlos in dieses Verzeichnis eintragen lassen (www.registrodelleopposizioni.it). Nummern in diesem Verzeichnis dürfen nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden; wird dies nicht eingehalten, so kann die Aufsichtsbehörde für Privacy Strafen verhängen (alle Vordrucke hierzu auf www.verbraucherzentrale.it).
Vorsicht: der Anrufer könnte unsere Nummer jedoch auch anderweitig bezogen haben. In einem solchen Fall ist der “Einspruch” gegen Werbung wirkungslos. Daher müsste man stets genau wissen, woher der Anrufer die Daten hat, und dann um deren Löschung anfragen.

Vorsicht bei der Unterschrift!

Bei jeder Vertragsunterschrift wird man nach der Zustimmung zur Datenverarbeitung gefragt. Wichtig: die Zustimmung zur Verarbeitung im Sinne des Vertragszwecks (also z.B. für den Abschluss eines Handyvertrags) muss getrennt von der Zustimmung zur Verarbeitung für Marketingzwecke abgefragt werden. Diese zweite Zustimmung sollte nicht erteilt werden, wenn man keine Werbung erhalten möchte. Vorsicht ist auch immer dann geboten, wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden sollen, die mit dem eigentlichen Vertrag nichts zu tun haben.
Tipp: kontrollieren Sie bereits abgeschlossene Verträge nach dieser Zustimmung. Falls diese erteilt wurde, kann Sie jederzeit wieder entzogen werden, ohne dass dies den Vertrag an sich irgendwie beeinflusst!

Privacy: was für Rechte habe ich?

Unabhängig von der Art der Zustimmung, die ich zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe, gewährt das Gesetz verschiedene Rechte. Der Art. 7 des GvD 196/2003 sieht unter anderem folgende Rechte vor:
  • Information über Herkunft der Daten
  • Zwecke und Art der Verarbeitung der Daten
  • Aktualisierung der Daten
  • Löschung und Anonymisierung jener Daten, die gesetzeswidrig verarbeitet wurden
Besagter Artikel sieht außerdem noch vor, dass man sich weigern kann, die Daten zu Werbezwecken verarbeiten zu lassen (siehe „Vorsicht bei der Unterschrift“). Eine Verletzung der Rechte kann (teilweise auch sehr kostspielige) Verwaltungsstrafen mit sich bringen.

Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it sowie auf www.garanteprivacy.it, wo die Formulare der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zur Verfügung stehen.


Medien-Information
Bozen, 29.10.2014