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„Meldepflicht“ für Menschen mit Behinderung in verkehrsberuhigter Zone missachtet:
Friedensgericht Bozen hebt Strafmandat auf
Eine Südtirolerin brachte ihre körperlich behinderte Tochter mit dem Auto in die Bozner Innenstadt; dabei hatte sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, den Behindertenausweis der Tochter sichtbar im Auto ausgelegt.
Die Bozner Gemeindepolizei stellte der Frau jedoch zwei Strafmandate über insgesamt mehrere hundert Euro aus: eine für das Einfahren in die verkehrsberuhigte Zone und eines für das spätere Ausfahren aus der verkehrsberuhigten Zone.
Die Frau versuchte, bei der Gemeindepolizei die Annullierung der Strafmandate zu erwirken, weil sie ja die (im Behindertenausweis enthaltene) Erlaubnis hatte, die verkehrsberuhigte Zone zu befahren. Die Gemeindepolizei hatte die Strafen jedoch ausgestellt, da die Absicht, in die verkehrsberuhigte Zone einzufahren, nicht vorab mitgeteilt wurde.
Dies widerspricht jedoch dem geltendem nationalen Recht, welches besagt, dass InhaberInnen eines solchen Ausweises das gesamte Staatsgebiet mit jeglichem Fahrzeug befahren dürfen, unter der einzigen Auflage, den Ausweis sichtbar am Armaturenbrett auszulegen.
Die BürgerIn beschloss, die Ablehnung der Gemeinde nicht hinzunehmen, und brachte den Fall mit dem rechtlichen Beistand von Dr. Ochsenreiter vor das Bozner Friedensgericht.
Dort entschied die Friedensrichterin Dr. Maria Costanza Giatti die Annullierung der Strafmandate, und erlegte der Gemeinde Bozen auch die Begleichung der Verfahrenskosten auf.
Bleibt zu hoffen, dass die Bozner Gemeinde das Prinzip hinter dem Urteil auch weiterhin umsetzt, und so die mühselige Vorab-Anmeldung bei einer Durchfahrt durch die verkehrsberuhigte Zone für Personen mit Behinderung entfallen kann.
Medien-Information
Bozen, 02.10.2015
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