Antitrust und Krediteintreibungsunternehmen
GE.RI. Gestione Rischi s.r.l. und Elliot s.r.l.:
Geschäftspraktik sicherungshalber eingestellt


Viele VerbraucherInnen hatten sich bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über die Methoden von Krediteintreibungsfirmen beklagt: dauernd wurden sie durch Telefonate, SMS usw. von diesen Gesellschaften belästigt, die mit jedem Mittel die Eintreibung von nicht existierenden oder bereits verjährten Krediten zu erreichen versuchten. Die VerbraucherInnen waren teilweise sogar verängstigt, da sie sich bedroht fühlten.

Nach zahlreichen Meldungen hat die Antitrust-Behörde nunmehr ein Verfahren gegen zwei Gesellschaften eröffnet, um festzustellen, ob unlautere Geschäftspraktiken vorliegen.

Da das Verhalten als „verfänglich“ beurteilt wurde, hat die Antitrust sicherungshalber die Einstellung der mutmaßlich unlauteren Geschäftspraktik verfügt; nun wartet man auf den Ausgang des Verfahrens.

Unser Tipp an alle VerbraucherInnen, die von Krediteintreibungsgesellschaften belästigt werden, ist in erster Linie, sich nicht erschrecken zu lassen. Insbesondere gilt im Telefoniebereich, dass vor dem Gang zum Richter verpflichtend eine Schlichtung durchgeführt werden muss.

Bevor man die von diesen Gesellschaften geforderten Beträge bezahlt sollte man außerdem stets überprüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Für weitere Informationen stehen die BeraterInnen der VZS zur Verfügung.


Medieninformation
Bozen, 04.04.2013