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Archivierung von TIM PRIME go - Fragwürdige Entscheidung der Aufsichtsbehörde
Ab dem 15. Juni wurde vielen NutzerInnen das Angebot ohne vorheriges Einverständnis aktiviert, aber die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt sieht keine Unregelmäßigkeiten.
Um das Angebot zu deaktivieren, muss der eigene Tarifplan gewechselt werden!
Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat sich erst kürzlich - in der Versammlung vom 27. Juli und nach verschiedenen Anhörungen und Vergleichen - für die Archivierung des Verfahrens entschieden. Die Verbraucherzentrale kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, nachdem, wie so oft, schlussendlich die NutzerInnen die Leidtragenden sind.
Im März dieses Jahres hat TIM die Aktivierung des Angebotes TIM PRIME angekündigt, welches für alle NutzerInnen im Besitz einer wiederaufladbaren SIM-Karte verschiedene Dienste vorsah, und zwar zum Preis von 49 Euro-Cent die Woche ab dem 10. April. Die Verbraucherzentrale Südtirol hat diese aus ihrer Sicht unkorrekte Handelspraktik sofort der Aufsichtsbehörde gemeldet, und in Folge der Eröffnung des Verfahrens, hat TIM die Aktivierung des Angebotes ausgesetzt, um dann am 15. Juni einen neuen Dienst zu aktivieren. Diesmal unter dem Namen TIM PRIME go. Der wesentliche Unterschied besteht nach Ansicht der Verbraucherzentrale lediglich darin, dass beim ersten Angebot die Dienste automatisch aktiviert wurden, während beim zweiten Angebot die einzelnen Dienste selbst aktiviert werden müssen. Die Belastungen allerdings erfolgen selbstverständlich unabhängig davon.
Dieses Angebot wurde als eine Änderung des Tarifplans präsentiert, stellt aber nach unserem Dafürhalten nichts anderes als die Aktivierung eines zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstes zu 49 Euro-Cent die Woche dar. Die Verbraucherzentrale Südtirol hat dies also umgehend der Aufsichtsbehörde gemeldet, vor allem auch deswegen, da nicht klar war, wer schließlich mit der Aktivierung des Angebotes zwangsbeglückt werden sollte, während sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass die große Mehrheit der NutzerInnen von der Aktivierung des Dienstes betroffen war.
Die Aufsichtsbehörde hat den Aktivierungs-Vorgang als korrekt betrachtet und am 27. Juli die Archivierung des Verfahrens beschlossen, nachdem es sich lediglich um eine Preisanpassung handeln soll und nicht um die Aktivierung zusätzlicher Dienste. All jenen NutzerInnen, die an diesem Dienst nicht interessiert sind, bleibt also nichts anderes übrig, als die 409162 anzurufen und den Tarifplan zu wechseln.
Wir erinnern daran, dass unsere Beratungsstelle für weitere Information diesbezüglich zur Verfügung steht.
Medien-Information
Bozen, 11.08.2016
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