Smartphone und Handys:


Abbuchungen von bis zu 145 Euro für nie verlangte „Premium-Dienste“


VZS: Telefon-Ausgaben immer unter Kontrolle halten!

Unbegründete Abbuchungen, seltsame SMS oder unverständliche Beträge auf der Telefon-Rechnung – immer mehr VerbraucherInnen wenden sich an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), um die Rückerstattung dieser Beträge zu erreichen. Die Beträge beziehen sich auf Mehrkosten-Abos, sogenannte Premium-Dienste, welche mit Preisen von 4 Euro pro Woche bis zu mehr als 145 Euro pro Bimester die Telefonkosten erheblich ansteigen lassen.

Diese Abos können verschiedene Inhalte haben, unter anderem Spiele, Musik, Videos, Horoskope oder andere Dienste. Aufgrund der vielen Beschwerden in Bezug auf unerlaubte Aktivierungen hat die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, und im Januar dieses Jahres hat sie die vier größten Telefonanbieter mit einer Strafe von über fünf Millionen Euro belegt.

Wenn man aber den täglichen Zustrom verärgerter VerbraucherInnen in der Verbraucherzentrale sieht, scheinen die Anbieter keine Lektion daraus gelernt zu haben. Diese Premium-Dienste sind vom sogenannten „CASP 3.0“ geregelt, einem Verhaltenskodex der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen. Dieser sieht vor, dass vor der Aktivierung eines jeden Abonnements der Verbraucher klar seine Absicht zur Aktivierung desselben zum Ausdruck bringen muss. Mit einem einmaligen Anklicken eines Werbe-Banner dürfte also keine Abo zustande kommen. Dies sollte erst geschehen, wenn man auf der sogenannten landing page (Zielseite) durch einen Klick die Zustimmung zur Aktivierung gibt. Unter diesen Voraussetzungen scheint nahezu unmöglich, sich „fälschlicherweise“ oder „unbeabsichtigt“ zu abonnieren.

Was kann man tun, wenn man ungerechtfertigte Abbuchungen feststellt? Als erstes sollte man den Kundendienst des eigenen Telefonanbieters kontaktieren, um Deaktivierung dieser Dienste und gleichzeitig die dauerhafte Sperrung für solche Abos zu verlangen. Vorsicht: mit dieser Operation werden alle Mehrkosten-Dienste deaktiviert , und dies könnten z.B. auch SMS-Dienste der eigenen Bank sein, welche die Bewegungen auf dem Bankkonto melden.

Gleichzeitig muss ein Beschwerde-Einschreiben mit Rückantwort an den eigenen Telefonanbieter geschickt werden. Mit diesem Schreiben sollte man die Beanstandungen wiederholen und die Rückzahlung aller abgebuchten Beträge beantragen. Die Telefongesellschaft hat von diesem Zeitpunkt 30 bis 45 Tage Zeit (der Zeitraum ist je nach Anbieter verschieden) um eine Antwort zu geben. Sollte die Beschwerde unbeantwortet bleiben, oder die Beschwerde abgelehnt werden, kann man über die Verbraucherzentrale eine Schlichtung einreichen, um die eigenen Rechte geltend zu machen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, das eigene Telefonkonto immer unter Kontrolle zu halten, egal ob man über eine aufladbare Karte telefoniert, oder ein Abonnement unterschrieben hat. Man kann die Bewegungen und Kosten über die die persönlichen Seiten auf dem Service-Portal des Anbieters oder über eigene „Apps“ kontrollieren, und im Notfall sofort eingreifen. Diese aufmerksamen Kontrollen der Ausgaben helfen dabei, unerwünschte Abbuchungen zu vermeiden.



Medien-Information
Bozen, 13.05.2015