Wie war das nochmal mit der Winterreifenpflicht? Verwirrung durch Fehlinformation

Tests helfen bei der Auswahl des richtigen Winterreifens, denn längst nicht alle Reifen sind gut



Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei 7 Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben.

Für Verwirrung sorgt bei den AutofahrerInnen, dass von verschiedener Seite verkündet wird, dass eine Winterreifenpflicht ab 15. November besteht. Dem ist aber nicht so!

Die Verordnung (Nr. 1318) des zuständigen Landesrates ordnet an, dass „bei Schneefall oder bei schneebedeckter Fahrbahn bzw. bei Eisbildung auf der Fahrbahn, die PFLICHT für alle Kraftfahrzeuge längs der als Staats- und Landesstraßen klassifizierten Straßen des Landesstraßennetzes, mit Winterausrüstung zu fahren (geeignete Winterreifen für die Fahrt auf Schnee oder Eis oder alternativ ebenbürtige, rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung).

Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden und ist völlig unabhängig von einem Datum. Die Schilder bestehen aus einer Kombination eines blauen Gebots- und eines Zusatzschilds. Auf dem Gebotsschild ist ein Reifen mit Schneekette abgebildet, das Zusatzschild trägt die Aufschrift „bei Schnee oder Eis“. Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden.

Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Straßenbetreibern, also auch den einzelnen Gemeinden, entsprechende Regelungen für den Winter zu erlassen.

Um auch wirklich rutschfest unterwegs zu sein und dabei die Brieftasche nicht überzustrapazieren, sollte man bei der Anschaffung von Winterreifen auf einen Test zurückgreifen und jedenfalls verschiedene Angebot einholen.

Die VZS gibt 11 wertvolle Tipps zum Winterreifen-Check bzw. -Kauf:

  • 1. Wer einen neuen Reifensatz kauft sollte sich vorher einige unabhängige Reifentests ansehen. In der Verbraucherzentrale und im Verbrauchermobil liegen die neuesten auf (siehe z.B. Test 10/2011 und Salvagente 20.10.2011).
  • 2. Mehrere Angebote einzuholen zahlt sich aus, es gibt beträchtliche Preisunterschiede. Die Winterreifen kosten in der Regel etwas mehr als Sommerreifen. Wer nicht im letzten Moment umsteigt, kann leichter einen guten Preis herausholen.
  • 3. Neueste Tests zeigen, dass Untermarken der bekannten Reifenhersteller durchaus mit den den teueren Markenprodukten mithalten können, manchmal sogar besser sind. Und aufgepasst: Durch die mitunter deutlich längere Lebensdauer kommt mancher Reifen oft schon nach wenigen Tausend Kilometern günstiger, obwohl er in der Anschaffung teurer war.
  • 4. Auch Ganzjahresreifen können je nach Fahrtzone in Betracht gezogen werden, wenn auch ihre Laufleistung nicht so gut ist, diese sich aber laufend verbessert.
  • 5. Als Winterreifen gelten alle jene welche die M&S- Kennzeichnung aufweisen (auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung). Die richtigen Winterreifen tragen das Symbol der Schneeflocke (bekannt als SNOWFLAKE).
  • 6. Alle 4 Räder des PKW müssen mit Winterreifen bestückt werden. Nach einer Profiltiefe von 4 mm sinkt die Bodenhaftung beträchtlich und ein Austausch wird notwendig.
  • 7. Bezüglich der Haltbarkeit von Winterreifen gibt es unterschiedliche Aussagen: diese gehen von 4 Jahren bis beträchtlich länger. Diesbezüglich ist der Reifendruck und die Lagerung wichtig. Der Reifendruck sollte um 0,2 bar gegenüber den Sommerreifen erhöht sein. Bei der Lagerung von Sommer- und Winterreifen sollte der Reifendruck um 0,5 bar erhöht werden. Zudem die Reifen reinigen und kennzeichnen und an einem trockenen und schattigen Ort aufbewahren. Reifen die auf Felgen aufgezogen sind liegend oder hängend aufbewahren.
  • 8. So erfahren Sie das genaue Herstellungsdatum von Reifen: Auf der Seitenwand jeden Reifens gibt es ein Oval mit vielstelliger Nummer. 3211 bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahre 2011 produziert wurde.
  • 9. Einfahren nicht vergessen. Neue Reifen müssen 300 km „eingefahren“ werden. Sie haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung.
  • 10. Höchstgeschwindigkeit beachten. Auf jedem Reifen gibt es eine Zahlenreihe, die die wichtigsten Infos enthält – unter anderem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Zum Beispiel bedeutet die Zahl 195/50 R 15 82 T: Reifenbreite=195mm, Reifenhöhe=50% der Reifenbreite, R=Radial, 15 Zoll für den Felgen-Durchmesser, 82=Tragfähigkeit 475 kg, T=mögliche Höchstgeschwindigkeit 190 km/h, M&S wäre ein Hinweis auf Tauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen.
  • 11. Versicherungsschutz beachten. Wird ein Verkehrsunfall von einem Fahrzeug verursacht, welches bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne entsprechende Winterausrüstung unterwegs ist, wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden jedenfalls decken. Obwohl es bei uns nicht vorkommt, könnte sie ihr Regressrecht ausüben und vom Versicherungsnehmer die bezahlte Schadenssumme zurückverlangen. Sie müsste dann allerdings anhand eines Gutachtens beweisen, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit der fehlenden Winterausrüstung besteht.


Medien-Information
Bz, 28.10.2011