Offener Brief

An den Kammerrat der Handelskammer
Bozen


Einsatz für die Gewährleistung des Universaldienstes der Post

„Schluss mit der Schneckenpost“ - Auch die Betriebe neben den Bürgern sehr stark davon betroffen


Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 wurden neue Grundlagen für den Universaldienst der Post geschaffen. Die Aufsichtsbehörde Agcom hat dazu eine Entscheidung getroffen (395/15/CONS) die sehr weitreichend ist und de facto laufend zu weiteren Kürzungen im hiesigen Postdienst führen wird. In der letzten Anwendungsphase der Poste Italiane zugestandenen Ausnahmen gibt es für ganz Südtirol - außer Bozen – die Möglichkeit, die Post nur mehr an alternierenden Tagen zuzustellen. Damit wäre die Ausnahme vom Universalpostdienst auf über 80% der Südtiroler Bevölkerung ausgedehnt. Weiters wird die Zustellungszeit für die Universaldienste mit 4 Tagen zusätzlich zum Aufgabetag festgelegt, mit Ausnahme der prioritären Post.

Dies führt dazu, dass die „Schneckenpost“ zur Regel wird und beispielsweise auch die Zustellung von Tageszeitungen, wenn nicht ein eigener Dienst aufgebaut wird, nicht mehr möglich ist.

Die Verbraucherzentrale Südtirol ersucht deshalb den Kammerrat der Handelskammer sich eindeutig dafür auszusprechen, dass die Mindeststandards des Universalpostdienstes wie sie europaweit festgelegt sind, für ganz Südtirol eingehalten werden und dass es nur wenige Ausnahmen davon geben darf.

Obwohl die elektronische Kommunikation zunimmt, kommt auch dem klassischen Postdienst eine beträchtliche Bedeutung zu. Rechnungen, wichtige Angebote, Fälligkeitsanzeigen oder Bewerbungen: Funktionierende Abläufe in der Geschäftskommunikation sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.

Kleine und mittele Unternehmen sowie private Haushalte wünschen sich gute, flächendeckende und in der Nähe erreichbare Dienstleistungen der Post. Notfalls sollte das Land diesen essentiellen Dienst für das Territorium sicherstellen.


Medien-Information
Bozen, 04.11.2015