Schnelles Internet in Südtirol ist „Fata Morgana“

VZS vergleicht Tarife und Geschwindigkeiten von ADSL
30 Mb/s sind praktisch unerreicht - Kostenunterschiede von bis zu 30 Euro pro Monat


Die VZS hat einen Vergleich auf Landesebene durchgeführt, um herauszufinden, welche Internet-Geschwindigkeiten vom Festnetz hierzulande angeboten werden. Das Ergebnis ist nicht gerade ermutigend: während man in Mailand oder Bologna mit bis zu 300 Mb/s im Download surft, erreicht man in Südtirol im besten aller Fälle 30 Mb/s im Download … und in vielen Gegenden, gerade in den etwas abgelegeneren, erreicht man meist nicht einmal 7 Mb/s im Download!

Dies deshalb weil in einem Großteil des Landes die Datenlinien die „alten“ Kupferdrähte nutzen. Diese verlieren mit größerer Distanz schnell an Geschwindigkeit: je weiter der Anschluss von der Zentrale entfernt ist, umso geringer ist die Datenübertragungs-Geschwindigkeit.
Im Bereich der Telekommunikation spricht man häufig über die sogenannte „letzte Meile“: damit ist der Teil der Verbindung zwischen Zentrale und der Wohnung gemeint. In Südtirol werden derzeit neue Telefonzentralen und ein neues Glasfasernetz installiert; hierfür hat die Autonome Provinz Bozen 2012 mit Telecom Italia einen Vertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag umfasst jedoch nicht die „letzte Meile“. Von der Zentrale bis zum Endverbraucher bleibt daher die Verbindung in Kupferdraht bestehen, was wiederum zur Folge hat, dass in Südtirol echte „Hochgeschwindigkeitsverbindungen“, also Glasfaser-Internet, mit wenigen Ausnahmen fast eine „Fata Morgana“ sind.

Online dagegen zeigt sich die nationale Situation: auf den Webseiten der Telefonanbieter finden wir Werbebanner mit Annoncen wie „ADSL bis zu 20 Mega, all-inclusive“. Wie oben erläutert, gilt dies in Südtirol nur in sehr wenigen Zonen.
Die Anbieter wären verpflichtet, die garantierte Mindest-Geschwindigkeit der ADSL-Linien (ohne zeitgleiche Verwendung von Fonie- oder TV-Diensten) anzugeben: so schreibt es die Aufsichtsbehörde im Kommunikationsbereich AGCOM vor. Diese Pflicht der Angabe und Einhaltung der Mindest-Geschwindigkeiten bezieht sich auf die reine ADSL-Verbindung; jedoch ist es sehr schwierig, auf den Webseiten der Anbieter die entsprechenden Informationen zu finden, und auch unsere Fragen an die Anbieter wurden nicht immer klar und deutlich beantwortet.

Ich finde den passenden Tarif für mich: was nun?

Auf der Homepage des Anbieters:
  • ausgerüstet mit einem PC und viel Geduld überprüft man durch Angabe von Telefonnummer bzw. Adresse (mit Hausnummer), welche Internetverbindung an der eigenen Adresse möglich ist;
  • in der Dienst-Charta des Anbieters („carta dei servizi“) überprüft man, welches die garantierte Mindest-Geschwindigkeit ist.

Ich merke nach Vertragsabschluss, dass die Versprechungen zur Geschwindigkeit wird nicht eingehalten werden. Was nun?

Die AGCOM hat ein Projekt in die Wege geleitet, welches es dem Kunden/Verbraucher ermöglichen soll, in Eigenregie die Performance seiner Internet-Verbindung zu beurteilen. Hierfür gibt es verschiedene Gratis-Software. Die festgehaltenen Ergebnisse dieser Messungen können mit den Angaben im Vertrag verglichen werden.
- Sind die tatsächlichen Werte schlechter als die angegebenen, kann man innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Messung beim Anbieter schriftlich Beschwerde einreichen, und die Wiederherstellung der vertraglichen Qualitätsstandards verlangen. Werden diese vom Anbieter innerhalb 30 Tagen ab Erhalt der Beschwerde nicht wieder hergestellt, kann der Kunde ohne Pönalen vom Vertrag zurücktreten, allerdings nur für den Vertragsteil, der die Internet-Verbindung betrifft (weitere Informationen in italienischer Sprache unter www.misurainternet.it).

Der Tarif-Vergleich

Fast alle Verträge sehen eine Mindestdauer von 24 Monaten vor: wer vor diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag aussteigt, muss die Kosten für den vorzeitigen Vertragsausstieg zahlen, welche je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. In den Vergleichstabellen sind wir also von den Kosten für 2 Jahre ausgegangen, und haben diese durch 24 geteilt, um einen einheitlichen und vergleichbaren Preis pro Monat angeben zu können.
Bevor man einen Vertrag unterzeichnet, sollte man sich eine Übersicht über alle Kosten verschaffen: also nicht nur die Kosten, die monatlich auf der Rechnung anfallen, sondern z.B. auch die Aktivierungs- bzw. Deaktivierungskosten, sowie die weiteren Vertragskosten.
In unserem Vergleich haben wir die Kosten nach „Kundenart“ unterschieden: Neukunden, Kunden die von einem anderen Anbieter kommen, und bestehende Kunden, die einen neuen Vertrag abschließen.
Wie aus den Tabellen ersichtlich, gibt es zwischen den einzelnen Angeboten mit 30 Mb/s auch Unterschiede von bis zu 30 Euro im Monat. Aber Achtung: die effektive Geschwindigkeit in Südtirol liegt im Durchschnitt eher bei 7 Mb/s, auch für jene Anbieter, die höhere Geschwindigkeiten versprechen (bis auf die wenigen ausgenommenen Zonen).

Vorsicht!

Schließen Sie keine Verträge am Telefon ab! Gehen Sie besser zu einem Vertragshändler, und lassen Sie sich den Vertrag aushändigen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Alternativ kann der Vertrag auch online abgeschlossen werden: auch hier kann man die einzelnen Vertragspositionen mit relativen Kosten in Ruhe überprüfen.


Medien-Informaition
Bozen, 17.04.2015