Bip Mobile
Nun Zeit bis zum 15. März für die Beibehaltung der eigenen Nummer bei Anbieterwechsel (portabilità in uscita)


Dank eines außerordentlichen Beschlusses der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation AGCOM, können nun auch die KundinInnen von Bip Mobile aus Südtirol erneut um einen Anbieterwechsel mit Beibeihalt der eigenen Nummer ansuchen, und zwar ab heute, 17. Februar 2014 bis spätestens kommenden 15. März 2014.

Die Gesellschaft hat Ende Dezember 2013 220.000 KundInnen ohne Telefonlinie im Regen stehen lassen, darunter auch einige NutzerInnen in Südtirol. Deswegen wurde nun ein befristetes und außerordentliches Verfahren eingeleitet, an welchem sich Telogic Italia und alle anderen Mobilfunk-Anbieter beteiligen.

Die Aufsichtsbehörde macht darauf aufmerksam, dass „die Kunden von Bip Mobile, sollte die Übertragung der eigenen Nummer nicht innerhalb 20. Februar 2014 durchgeführt worden sein, erneut den Verkaufspunkt des ausgewählten Mobilfunk-Anbieters aufsuchen sollten, um das Ansuchen zu wiederholen“.

In Bezug auf das Restguthaben war nichts zu machen. Die Aufsichtsbehörde teilt dazu mit, dass „die große Mehrheit der Mobilfunk-Anbieter aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Vereinbarung zum „Restguthaben“ mit der Gesellschaft Bip Mobile aufgehoben hat“. Ungeachtet dessen hat die Aufsichtsbehörde die Anbieter dazu angehalten, „den KundInnen von Bip Mobile, welche an der Übertragbarkeit der eigenen Nummer interessiert sind, klare und vollständige Informationen zu erteilen: die neuen Anbieter in Bezug auf die Anerkennung des Restguthabens, auch über das Angebot von Bonusminuten, und Bip Mobile in Bezug auf die Rückzahlungsmodalitäten des Restguthabens. Diese Informationen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter abrufbar“.


Medien-Information
Bozen, 17.02.2014