Züge der DB und ÖBB: Europäische Kommission antwortet auf Eingabe der Verbraucherzentrale


Angesichts der unglaublichen Vorfälle hinsichtlich des Halteverbotes (das mittlerweile bis auf unbestimmte Zeit aufgehoben wurde) für internationale Züge der Deutschen Bahn (DB), Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) und Le Nord, hat sich auch die Verbraucherzentrale vor einigen Wochen direkt in Brüssel zu Wort gemeldet, zum Schutze der Bahnbenutzer und im Interesse des Prinzips der Liberalisierung im Bahnsektor. In diesen Tagen hat die Europäische Kommission schriflitch auf die Eingabe der Verbraucherzentrale geantwortet.

In der Antwort heißt es, dass “die Kommission Klärungen von Seiten der italienischen Behörden gefordet hat und derzeit die Vereinbarkeit dieser Entscheidungen (jene der italienischen Eisenbahn-Regulierungsstelle (URSF) bezüglich des Verbotes für die oben genannten Eisenbahngesellschaften, Fahrgäste in den Zwischenbahnhöfen in Italien ein- und aussteigen zu lassen, Anm.d.A.) mit dem europäischem Gemeinschaftsrecht überprüft, insbesondere mit der Richtlinie 2007/58/EG zur Öffnung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs”.

Die Verbraucherzentrale hat zudem darauf hingewiesen, dass in den größeren Bahnhöfen, die von den Zügen der DB, ÖBB und Le Nord angefahren werden, keine entsprechenden Fahrkartenausgaben für die Fahrgäste dieser Gesellschaften vorhanden sind, die evtl. noch in einem eigenen Bereich innerhalb der Bahnhöfe einzurichten wären. Dazu heißt es von Seiten der Kommission, dass „die Richtlinie 2001/14/EG vorsieht, dass alle Eisenbahngesellschaften Zugang zu den Personenbahnhöfen und den darin angebotenen Diensten haben müssen, und zwar ohne jede Diskriminierung. Dies bedeutet im Konkreten, das DB, ÖBB und LeNord das Recht haben (sofern sie es wollen, Anm.d.A.), Fahrkartenschalter und Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen zu installieren ...“.

Die Kommission erwähnt zudem, dass in naher Zukunft Gemeinschaftsnormen verabschiedet werden sollen, mit dem Ziel den Bahnbenutzern „harmonisierte Reisedaten zur Verfügung zu stellen, auf Basis derer es möglich sein soll, Internet-Anwendungen zu entwickeln, z.B. um Karten Fahrkarten auszugeben, um Informationen bezüglich der Routen online verfügbar zu machen oder um Reisen auf europäischer Ebene zu planen“.

„In Anbetracht der erwähnten Richtlinien und der Äußerungen der Kommission, kann man also davon ausgehen“, so die Verbraucherzentrale, „dass lokale und europäische Fahrgäste ein Anrecht darauf haben, ungehindert die Dienste von Gesellschaften aus anderen EU-Ländern zu nutzen – in diesem Falle jene der DB und der ÖBB – und zwar ohne dass von staatlicher Seite besondere oder willkürliche Behinderungen auf nationalem Territorium beschlossen werden. An die zuständigen Stellen kann also nur der Aufruf gehen, ihre Positionen gründlich zu überdenken, die dem Prinzip der freien Initiative, so wie es vom europäischen Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist, vollkommen widersprechen.“


Medien-Information
Bz, 07.03.2011