Sozialbonus für Strom und Gas: Nur etwa 40 - 53% der berechtigten Familien nehmen ihn effektiv in Anspruch

VZS: Energiearmut entgegenwirken


Im Jahr 2014 nutzten in Südtirol lediglich 40% der Anspruchsberechtigten den sogenannten Strombonus. Den Gasbonus nutzten hingegen ungefähr die Hälfte (53%). Das ergeht aus einer erst kürzlich durchgeführten Erhebung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas hat in ihrem Bericht zur Durchführung des Strom- und Gasbonus vom 27. Februar 2014 festgestellt, dass 5% der Südtiroler Haushalte potenziell Anspruch auf einen sogenannen Strombonus haben. Für den Gasbonus wären hingegen 2,6% der Südtiroler Haushalte potenziell berechtigt.

In absoluten Zahlen ausgedrückt, könnten in Südtirol also 10.721 Haushalte einen Strombonus und 5.575 Haushalte einen Gasbonus beantragen. Um festzustellen inwieweit die Familien in Südtirol effektiv von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat die VZS vor kurzem eine Erhebung bei den lokalen Energieanbietern durchgeführt. Diese Erhebung hat ergeben, dass 2014 lediglich 2% der Südtiroler Haushalte einen Strombonus bezogen haben. Für den Gasbonus haben hingegen 1,4% der Südtiroler Haushalte angesucht.

Daraus folgt, dass in Südtirol 60% der potenziell Anspruchsberechtigten für Strom und rund die Hälfte der potenziell Anspruchsberechtigten für Gas, den Sozialbonus nicht nutzten! Ähnlich verhält es sich auf gesamtregionaler Ebene, wo 58 % der potenziellen Nutzer für Strom und 50 % der potenziellen Nutzer für Gas, nicht um einen Bonus ansuchen.

In Hinblick auf die Energiearmut in Italien, macht die VZS darauf aufmerksam, dass viele Familien nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, ihre Strom- bzw. Gasrechnungen zu bezahlen. Laut Aufsichtsbehörde wurden im Jahr 2013 im norditlienischen Raum etwa 6,18 % der angemeldeten Stromlieferverträge wegen Säumnis eingestellt. Bei Gaslieferverträgen waren es ca. 3,4 %. Aus diesem Grund macht die VZS erneut auf die Sozialboni aufmerksam und ruft die Südtiroler Familien auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dadurch kann man die Zahl jener, die effektiv um einen Sozialbonus ansuchen, erhöhen und somit einer ansteigenden Energiearmut entgegenwirken.

Die VZS erinnert daran, dass der Sozialbonus insbesondere an kinderreiche und wirtschaftlich bedürftige Familien gerichtet ist. Die Familien müssen:
  • Inhaber eines gültigen Strom bzw. Gasliefervertrages sein, und
  • eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschreiten: ISEE-Erklärung unter € 7.500 (bzw. unter € 20.000 bei mehr als 3 zulasten lebenden Kindern).
Darüber hinaus haben jene Haushalte Anrecht auf den Strom-Bonus, in welchen schwerkranke Familienmitglieder leben, die auf lebenserhaltende elektromedizinische Geräte angewiesen sind.

Die Begünstigungen betragen im Jahr 2015
  • von € 71 bis € 153 für den Strombonus
  • von € 173 bis € 623 für den Strombonus für lebensrettende elektro-medizinische Geräte
  • und von € 33 bis € 297 für den Gasbonus (Zone E und F für Südtirol).
Nähere Informationen (auf italienisch) über den Sozialbonus erteilt der Konsumentenschalter der Aufsichtsbehörde (Sportello del Consumatore dell'AEEG) unter der Tel.: 800 166 654.
Darüber hinaus finden sich Informationen zum Bonus auf folgenden Internetseiten: www.autorita.energia.it, www.acquirenteunico.it und www.bonusenergia.anci.it.
Auch in den Gemeinden und Bürgerzentren bzw. bei den beauftragten Steuerbeistandszentren (CAF) sowie bei den einzelnen Energieanbietern können diesbezügliche Informationen bzw. Informationen über die Modalität des Ansuchens eingeholt werden.


Medien-Information
Bozen, 08.07.2015