Energieausweis für Gebäude: wann muss man ihn vorlegen?Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung kauft, baut oder vermietet, muss einen Energieausweis vorlegen. In vielen Fällen ist er auch bei einer Gebäudesanierung erforderlich. Bei den Energieausweisen kann zwischen verschiedenen Verfahren gewählt werden. Wird ein Gebäude gebaut, verkauft oder wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, so muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Bei einer Gebäudesanierung ist der Ausweis erforderlich, um den Kubaturbonus für energetische Sanierung, den Landesbeitrag für energiesparende Maßnahmen und den Steuerabzug (65%) in Anspruch nehmen zu können. Je nach Alter und energetischem Zustand des Gebäudes bzw. je nach dem Zweck, für welchen der Energieausweis benötigt wird, gibt es unterschiedlichste Systeme. Der Energieausweis im KurzüberblickAltbau mit hohem Energieverbrauch (gesamtes Gebäude) Bei Gebäuden der Energieklasse G (sehr hoher Energieverbrauch) kann der Energieausweis durch ein vereinfachtes Zertifizierungsprotokoll ersetzt werden. Das Ansuchen befindet sich auf der Internetseite der Klimahausagentur. Kosten für das Zertifizierungsprotokoll: 183 Euro inkl. MwSt. Einzelne Wohneinheiten Für einzelne Wohneinheiten kann ein vereinfachter Energieausweis (APE) von einem qualifizierten Techniker (Architekt, Geometer, Ingenieur, …) ausgestellt werden. Dieser Nachweis muss anschließend an die Klimahausagentur übermittelt werden. Kosten ab ca. 250 Euro inkl. MwSt. Vereinfachte Zertifizierung für Altbauten Für Gebäude der Wärmeschutzklasse D, E und F, gibt es ein vereinfachtes Zertifizierungsprotokoll. Das Ansuchen ist auf der Webseite der Klimahausagentur verfügbar. Ein qualifizierter Techniker muss die Klimahausberechnung erstellten, die Fotodokumentation und die Pläne der Klimahausagentur vorlegen. Tipp der VZS: vorab schriftliches Angebot einholen. Kosten für die vereinfachte Zertifizierung: 183 Euro (Klimahausagentur) + Kosten Techniker Neubau und energetische Gebäudesanierungen Die komplette Klimahauszertifizierung muss im Falle eines Neubaus und bei Inanspruchnahme des Kubaturbonus zur energetischen Gebäudesanierung erstellt werden. Im Grunde immer dann, wenn ein Gebäude der Kategorie C, B oder A entspricht. Die Berechnungen und alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen müssen von einem qualifizierten Techniker angefertigt werden. Die Klimahausagentur führt entsprechende Kontrollen durch und stellt den Energieausweis aus. Kosten: für ein Einfamilienhaus ab ca. 1.800 Euro + Zusatzkosten für die Luftdichtheitsmessung (ca. 600 Euro) + Klimahausagentur ab 800 Euro Weitere Informationen sind im Infoblatt „Wann ist welcher Energieausweis in Südtirol erforderlich“ enthalten. Zudem steht die Verbraucherzentrale (technische Bauberatung) jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr telefonisch unter 0471-301430 für weitere Fragen zur Verfügung. Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich. Medien-Information Bozen, 06.03.2014 |
AKTUELL
|