Das „Conto termico“ ist da
Bis zu 40% Förderung für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen


Der Staat stellt 700 Millionen Euro für Privatpersonen, Kondominien und Firmen für den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung. Im Falle der Privatpersonen und Kondominien wird der Einsatz von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biomasseanlagen gefördert. Mit 3. Jänner 2013 ist das entsprechende Ministerialdekret (Dekret vom 28. Dezember 2012) in Kraft getreten.

Das am 2. Jänner 2013 in der „Gazzetta Ufficale“ veröffentlichte Dekret sieht für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen bis zu 40% Förderung vor. Stattliche 700 Millionen Euro stellt der Staat für Privatpersonen, Kondominien und Firmen zur Verfügung. Sobald diese Gelder erschöpft sind, wird neu entschieden, wie es mit dem Wärmekonto weiter gehen soll. Ein Zähler (contatore) auf der Internetseite der GSE (italienischer Netzbetreiber, www.gse.it) gibt Aufschluss darüber, wie viel von den vorgesehenen Geldern noch zur Verfügung stehen.

Im Rahmen des so genannten Wärmekontos (Conto termico) werden für Privatpersonen und Kondominien folgende Maßnahmen gefördert:

  • Austausch der alten Heizanlagen und deren Ersetzen durch eine elektrische oder gasbetriebene Wärmepumpe unter der Verwendung von Luft, Erdwärme oder Wasser als Energieträger, mit einer Nennleistung bis zu 1.000 kW
  • Austausch des elektrischen Warmwasserboilers und das Ersetzen mit einer Wärmepumpe
  • Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem (solar cooling) mit einer Bruttofläche bis zu 1.000 m²
  • Austausch der alten Heizanlagen in einem Gewächshaus oder einem ländlichen Gebäude und deren Ersetzen mit einer Biomasseanlage (Holz, Pellets, Hackgut) mit einer Nennleistung bis zu 1.000 kW
Die Förderung wird je nach Maßnahme und Leistung zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt. Auch die Maximalbeträge der Förderungen orientieren sich an der Art der Investition, der Leistung der Heizanlage sowie der Klimazone.


„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“

Die 700 Millionen Euro, welche für Privatpersonen, Kondominien und Firmen vorgesehen sind, werden nach diesem Motto vergeben. Daher ist es nicht nur wichtig rechtzeitig um die Förderung anzusuchen, sondern auch den Zähler (contatore) des GSE im Auge zu behalten, um am Ende nicht leer auszugehen.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen muss innerhalb 60 Tage ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten ein Antrag in elektronischer Form an die GSE gestellt werden. Das digitale Ansucheformular wird jedoch erst in den nächsten 60 Tagen verfügbar sein.
Diese Förderung stellt für all jene eine Alternative dar, die den Steuerabzug (55% oder 50%) nicht in Anspruch nehmen können, da die zu zahlenden Steuern bereits voll ausgeschöpft werden oder man gar keine Steuern zahlen muss.

Weitere Informationen zum Wärmekonto sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale enthalten. Auch zu den aktuell gültigen Steuerabzügen und den Landesbeiträgen für die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen steht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale eine Vielzahl an Informationen zur Verfügung.

Für weitere Informationen im Bau- und Energiebereich steht die Verbraucherzentrale jeweils dienstags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung. Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen rund ums Thema Bauen, Wohnen und Sanieren in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.


Medien-Information
Bz, 24.01.2013