Möbelbonus von 16.000 Euro für „junge Paare“:

wer, wann, wie, was?


Im Stabilitätsgesetz für 2016 hat der Gesetzgeber eine Art Starthilfe für junge Paare, die gemeinsam wohnen, vorgesehen. Leider war der Gesetzestext ziemlich allgemein formuliert, und es herrschten einige Zweifel in Bezug auf den Möbelbonus.

Nun hat die Agentur der Einnahmen (mit Rundschreiben Nr. 7/E vom 31.03.2016) Abhilfe geschafft, und genaueres über die Voraussetzungen für diesen Bonus und dessen Anwendung verlautbaren lassen.

In aller Kürze

Anspruch auf einen Steuerbonus von maximal 8.000 Euro bei Ankauf von Möbeln im Wert von 16.000 Euro für die Hauptwohnung haben junge Paare (verheiratet oder seit 3 Jahren zusammenlebend, einer der Partner muss unter 35 sein), die im Jahr 2015 oder 2016 eine Hauptwohung erworben haben. Der Steuerbonus erfolgt durch Abzug von der Einkommenssteuer in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Im Informationsblatt „Steuerbonus auf Möbelkauf für junge Paare“ hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) alle Details in Bezug auf Berechtigte, Fristen, Höchstbeträge, Kumulierbarkeit mit anderen Boni, usw. zusammengefasst. Das Infoblatt ist auf www.verbraucherzentrale.it sowie in allen Geschäftsstellen der VZS erhältlich.



Medien-Information
Bozen, 14.04.2016