Photovoltaikförderung: Gelder ausgeschöpft


Die Photovoltaikförderung im Rahmen des Fünften Energiekontos (Quinto Conto Energia) hat mit Anfang Juli ihr Ende gefunden. Die Gelder, welche für die Förderung vorgesehen waren, sind nun zur Gänze ausgeschöpft. Für bestehende Wohngebäude gibt es weiterhin die Möglichkeit, 50% der Kosten für eine Photovoltaikanlage von der Einkommenssteuer abzuziehen.

Das Fünfte Energiekonto (Quinto Conto Energia) hat mit 6. Juli seine Pforten geschlossen. Seit diesem Datum können keine neuen Anträge um Förderung mehr eingereicht werden. Die 6,7 Milliarden Euro, welche für die Photovoltaikförderung vorgesehen waren, sind ausgeschöpft.

In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit für Neubauten keine Möglichkeit besteht, in den Genuss eines Beitrages für Photovoltaikstrom zu kommen. Für bereits bestehende Gebäude kann hingegen der Steuerabzug für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) in Anspruch genommen werden.

50% Steuerabzug für Photovoltaikanlagen bis Jahresende
Bis Jahresende kann für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in bestehenden Wohngebäuden ein Steuerabzug im Ausmaß von 50% der Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt innerhalb 31. Dezember und die Einkommenssteuer ist hoch genug. Der Steuerabzug muss nämlich zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden.

Daher der Tipp der Verbraucherzentrale: vorab abklären, wie hoch die eigene Einkommenssteuer ist!

Diese Möglichkeit des Steuerabzuges betrifft jedoch nur Anlagen bis zu einer Nennleistung von 20 kWp, welche der Abdeckung des Energiebedarfes der Wohnung bzw. Wohnungen für Beleuchtung, Elektrogeräte und ähnlichem dienen. In diesen Fällen spricht der Gesetzgeber nämlich von einer Energieeinsparung, und somit kann der Steuerabzug in Anspruch genommen werden.

Laut derzeitiger gesetzlicher Lage wird der Steuerabzug ab 01. Jänner 2014 auf 36% herabgesetzt.

Hilfreiche Informationen
Weitere hilfreiche Infos über den Steuerabzug und die Photovoltaiknutzung befinden sich in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), im Verbrauchermobil, im Hauptsitz und in den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils dienstags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).


Medien-Information
Bz, 06.08.2013