Wohnbaudarlehen
VZS: Bodenkredit-Darlehen aufnehmen!
Verbesserungspotential bei den Raiffeisenkassen


Vielen KonsumentInnen sind die Unterschiede, die es zwischen Bodenkredit-Darlehen und Hypothekar-Darlehen gibt, nicht ganz klar. Wahrscheinlich klären die Banken ihre Kunden über diese Unterschiede auch nicht immer ausreichend auf, und so wird wohl so manches Hypothekar-Darlehen abgeschlossen worden sein, auch dann, wenn auf Grund der Voraussetzungen ein Bodenkredit-Darlehen möglich gewesen wäre. Diese bieten aber konkrete Einsparpotentiale, sei es, was die geringeren Notarskosten bei Abschluss betrifft, als auch (nach dem derzeitigen rechtlichen Stand) bei Löschung der Hypothek, zusätzlich zu weiteren Vorteilen. An die KonsumtInnen geht daher der Rat der VZS, zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen erfüllt werden, und wenn ja, auf Abschluss eines Bodenkredit-Darlehens zu bestehen!

Welches sind die Voraussetzungen für ein Bodenkredit-Darlehen?

Art. 38 des Legislativdekretes Nr. 385 vom 01. September 1993 (Testo Unico Bancario – T.U.B./Bankeneinheitsgesetz) definiert das Bodenkredit-Darlehen, als „die Gewährung von Seiten der Banken, von mittel- und langfristigen Krediten, welche durch Hypotheken ersten Grades auf Immobilien besichert sind.“ Der Höchstbetrag der zu gewährenden Kreditsumme beträgt bei Bodenkredit-Darlehen 80% des Immobilienwertes oder der Immobilienwerte. Die Grenze kann jedoch auch auf 100% angehoben werden, wenn zusätzliche Garantien geleistet werden, wie Bankbürgschaften oder Versicherungspolizzen.

Der Unterschied zu einem Hypothekar-Darlehen

Das Bodenkredit-Darlehen ist per Gesetzesdefinition ein Hypothekar-Darlehen, während ein Hypothekar-Darlehen nicht notwendigerweise auch ein Bodenkredit-Darlehen sein muss, und zwar dann, wenn die im Bankeneinheitsgesetz vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Welches sind die Vorteile für die Darlehensnehmer im Falle von Bodenkredit-Darlehen?

Unter anderem sieht das Gesetz vor:
  • dass der Darlehensnehmer die Reduzierung der eingetragenen Hypothek verlangen kann, wenn die Restschuld kleiner wird;
  • die Reduzierung um die Hälfte der Notarskosten für den Darlehensvertrag, nicht jedoch, was sein Honorar betrifft! Zum Beispiel betragen bei einem Darlehenswert (eingetragene Hypothek) von 280.000 Euro die Kosten für ein Hypothekar-Darlehen 1.496 Euro, jene für ein ähnliches Bodenkredit-Darlehen hingegen 1.074 Euro (Quelle: www.notai.bz.it).
  • die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit (Art. 40, Absatz 1 des Bankeneinheitsgesetzes), das Darlehen jederzeit teilweise oder vollkommen zu tilgen;
  • mehr Spielraum im Falle von verspäteten Ratenzahlungen (Art. 20, Absatz 2. des Bankeneinheitsgesetzes);
  • und schlussendlich (siehe unsere Presse-Mitteilungen von 19.01.2011 und 21.03.2011) ist kein Notariatsakt notwendig, um die Hypothek eines Bodenkredit-Darlehens zu löschen, während man für die Löschung der Hypothek eines Hypothekar-Darlehens bezahlen muss.

Im Anbetracht dieser Punkte sowie der Tatsache, dass die Banken nicht immer ausreichend über solche Unterschiede aufklären, und dass verschiedene, v.a. lokale Banken, in der Vergangenheit öfter den Abschluss von Hypothekar-Darlehen als von Bodenkredit-Darlehen vermittelt haben, sollten all jene, welche im Begriff sind ein Wohnbaudarlehen aufzunehmen, bei ihrer Bank nachfragen, ob sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Bodenkredit-Darlehens erfüllen. Sollte dies der Fall sein, sollten sie auch entsprechend handeln.

Die Verbraucherzentrale fordert v.a. von den Raiffeisenkassen (mit Ausnahme der Raiffeisenkasse Bozen und Ritten), welche sich immer gerne als besonders kundenfreundlich geben, mehr Bodenkredit-Darlehen abzuschließen. Und auch die Notare sollten die Darlehensnehmer (mehr?) über die Möglichkeit informieren, Bodenkredit-Darlehen aufnehmen zu können.


Medien-Information
Bz, 29.03.2011