Gesetzesvorschlag zum Rückkauf der notleidenden Forderungen der Banken


Vor knapp einem Monat hatten der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus, der Rechtsberater RA Prof. Massimo Cerniglia und der Finanz-Analyst Alfonso Scarano die Idee eines Gesetzesvorschlags zu den sogenannten Heuschreckenfonds lanciert.

Diese Fonds sind hochspekulative Gesellschaften, welche notleidende Forderungen von den Banken zu einem Preis von 10-12% ihres Werts ankaufen, um dann von den Schuldnern – meist Verbraucherfamilien, viele davon mit nur einem Einkommen, die gesamte Schuld (also 100%) zuzüglich Zinsen und Spesen zu verlangen.

Die Krediteintreibung erfolgt mit sehr harten und drängenden Mitteln, und die Betroffenen werden stark unter Druck gesetzt, da die Schulden meist hohe Summen ausmachen (die manchmal auch etwas vorschnell aufgeliehen wurden).

Die Initiative wurde vom Abgeordneten Paglia von SEL (Sinistra e Libertà) aufgegriffen, der der VI ständigen Finanz-Kommission der Kammer alsbald eine Resolution vorgelegt hat.

Die Angelegenheit scheint sich schnell zu entwickeln: am 16. Dezember hat die Finanz-Kommission der Kammer die Resolution besprochen, wobei die Dringlichkeit einer Gesetzesinitiative unterstrichen wurde. Eine Studie der Beraterfirma DELOITTE schätzt, dass in den nächsten 24 Monaten die Banken faule Kredite zwischen 10 und 16 Milliarden Euro verkaufen (zum Vergleich: bisher wurden etwa 5,7 Milliarden Euro an notleidenden Krediten verkauft).

Die Finanz-Kommission hat ausgiebig diskutiert, und der Abgeordnete Causi (PD) hat vorgeschlagen, von der Bankenvereinigung ABI sowie von der Banca d’Italia eine Beurteilung einzuholen.

In der VZS ist man erfreut über das rasche Vorangehen in der Angelegenheit, und man hofft, dass die Regierung, gemäß ihrer Sensibilität in sozialen Fragen, sich dieses dringenden Problems schnellstmöglich mit einem Gesetzesdekret annimmt.


Medien-Information
Bozen, 22.12.2014